BAK-Musterfortbildungsordnung verabschiedet
Am 19. Februar 2025 hat der Vorstand der Bundesarchitektenkammer (BAK) einstimmig eine Musterfortbildungsordnung verabschiedet. Durch die Musterfortbildungsordnung und eine entsprechende Anpassung der Fortbildungsordnungen in den Bundesländern, soll es künftig einfacher werden, Fortbildungen bundeslandübergreifend anzuerkennen. Die Harmonisierung war notwendig geworden, da in den 16 Architektengesetzen der Länder entsprechende Regelungen enthalten seien.
Die Fortbildungspflicht soll vor Fehlplanungen schützen und Kompetenzen der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner stärken. Die Umsetzung der Musterfortbildungsordnung in den jeweiligen Landesregelungen ist für die kommenden zwei Jahre geplant.
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