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Auszug aus dem Koalitionsvertrag und Statements aus der Bauwirtschaft

(14.4.2025) Der Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 bringt für die Bauwirtschaft weitreichende Veränderungen mit sich – mit neuen Chancen, aber auch Herausforderungen. Zu den Themen Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen haben Verbände und Branchenvertreter bereits Stellung bezogen.

Quelle: Verantwortung für Deutschland, Koaltionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, www.spd.de

Auszug: 1.3. Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen

Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung

Deutschland muss auf dem Weg zur Planungs- und Baubeschleunigung mutige Wege gehen. Notwendig ist eine grundsätzliche Überarbeitung von Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und des (Verwaltungs-)Verfahrensrechts. Wir werden eine europäische Initiative zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung starten; der nationale ,Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung’ wird fortgesetzt. Wir wollen ein einheitliches Verfahrensrecht (,one-for686 many’) für Infrastrukturvorhaben schaffen. Verfahrensbeschleunigende Potenziale nutzen wir in der Bundesraumordnung und im Baugesetzbuch.

Wir stärken die Multikodierung von Flächen. Formalisierte Verfahren werden flexibilisiert, Verfahrensstufen reduziert, um Doppelprüfungen abzubauen. Erörterungstermine werden fakultativ ausgestaltet. Das Bundesraumordnungsrecht soll mit den Ländern strategischer aufgestellt und mit überragendem öffentlichem Interesse ausgestattet werden. Ein Verfahren wird in dem Recht beendet, in dem es begonnen wurde: Wir führen eine verbindliche Stichtagsregelung zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Planungsprozess ein. Der identische, der erweiterte und der vollseitige Ersatzneubau bei Infrastrukturvorhaben soll von der Pflicht eines Planfeststellungsverfahrens ausgenommen werden. Die Plangenehmigung soll zum Regelverfahren werden. Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sowie Prüfungen finden nur einmal statt. Für wesentliche Infrastrukturvorhaben wird der vorzeitige Maßnahmenbeginn zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Infrastruktur im laufenden Planverfahren zugelassen. Wir erleichtern in einem Naturflächenbedarfsgesetz die Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Vernetzung von Ausgleichsmaßnahmen (Biotopverbund). Beim Arten- und Naturschutz soll bundeseinheitlich der Populationsansatz angewendet werden. Mit den Ländern werden wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren vollständig digitalisieren. Mit den Kammern wollen wir Planungskapazitäten ausbauen.

Bauen und Wohnen

Wohnen wollen wir für alle Menschen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich gestalten. Alle Wohnformen, ob Eigentum oder Mietwohnung, in der Stadt und im ländlichen Raum sind für uns gleichwertig. Wir kurbeln den Wohnungsbau und die Eigentumsbildung durch eine Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive an. Zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes wird der soziale Wohnungsbau als wesentlicher Bestandteil der Wohnraumversorgung ausgebaut. Mieter müssen wirksam vor Überforderung durch immer höhere Mieten geschützt werden. Wir stärken die städtebauliche Entwicklung unseres Landes, gerade auch in den ländlichen Räumen, bekämpfen Leerstand in strukturschwachen Regionen, stärken Innenstädte und soziale Infrastrukturen und passen sie an Klimawandel sowie Barrierefreiheit an.

Wir werden das Baugesetzbuch in zwei Schritten novellieren. In den ersten 100 Tagen werden wir einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit vorlegen sowie Lärmschutzfestsetzungen erleichtern; zugleich werden die Vorschriften über den Umwandlungsschutz (§ 250 Baugesetzbuch) und die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert. In einem zweiten Schritt werden wir eine grundlegende Reform zur Beschleunigung des Bauens vornehmen. Um eine nachteilige Ausstrahlungswirkung auf die Umgebung zu vermeiden, wird das Vorkaufsrecht für Kommunen in Milieuschutzgebieten und bei Schrottimmobilien entsprechend gestärkt, der preislimitierte Vorkauf für solche Immobilien vereinfacht und die Umgehung von kommunalen Vorkaufsrechten bei Share Deals verhindert.

In Milieuschutzgebieten werden Vorhaben zur Herstellung von Barrierearmut und energetischer Sanierung sozialverträglich ermöglicht. Selbstnutzende Eigentümer werden wir von den Regelungen des Milieuschutzes ausnehmen. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), das Bauplanungsrecht und die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) werden weiterentwickelt, um Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft zu lösen. Baustandards werden vereinfacht und der Gebäudetyp E abgesichert. Die Bindungswirkung von Normsetzungen durch Selbstverwaltungsorganisationen wird überprüft und auf ein sicherheitsrelevantes Maß zurückgeführt. Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, wird eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik stellt künftig keinen Mangel mehr dar. Die unabhängige Stelle zur Kostenfolgeprüfung von DIN-Normen wird eingesetzt. Durch serielles, modulares und systemisches Bauen heben wir Beschleunigungspotenziale.

Zur Wohneigentumsbildung für Familien (,Starthilfe Wohneigentum’), zur Neubauförderung und zur Sanierung bestehenden Wohnraums werden steuerliche Maßnahmen verbessert, eigenkapitalersetzende Maßnahmen geschaffen und die Übernahme von staatlichen Bürgschaften für Hypotheken geprüft. Die Förderprogramme der KfW werden zu zwei zentralen Programmen zusammengeführt und vereinfacht: ein Programm für den Neubau und eines für die Modernisierung. Dabei setzen wir Anreize für einfaches, klimafreundliches und kostenreduziertes Bauen. Zur Vergabe von Eigen- und Fremdkapital soll im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien (z.B. der KfW) und privatem Kapital ein Investitionsfonds für den Wohnungsbau aufgelegt und auch kommunale Wohnungsbaugesellschaften durch eigenkapitalentlastende Maßnahmen unterstützt werden. Wir wollen zudem die günstigen Finanzierungskonditionen des Bundes und die Expertise der Wohnungswirtschaft für schnelles und effizientes Bauen zusammenbringen und werden daher zeitnah durch eine Beteiligung des Bundes, zum Beispiel durch Garantien, die Finanzierungskosten so senken, dass gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft in großer Zahl Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten für unter 15 EUR pro Quadratmeter entstehen können. Um die Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete auszubauen, kann die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eigene Einnahmen verwenden und wird zudem zu diesem Zweck mit einer begrenzten Kreditfähigkeit ausgestattet. 

Für die Erreichung der Klimaziele ist der Gebäudesektor zentral. Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind unsere Ziele für die Modernisierung der Wärmeversorgung. Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. Die erreichbare CO₂-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Den Quartiersansatz werden wir stärken. Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen. Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien werden künftig von der Steuer absetzbar. Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen. Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung vereinfachen wir. Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen im GEG werden mit unseren Nachbarländern harmonisiert. Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) schöpfen wir aus. Für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen setzen wir uns ein. 

Wir führen eine Abfallende-Regelung in der Ersatzbaustoffverordnung ein, ermöglichen notwendige Anlagen für die verstärkte Nutzung von Recycling-Baustoffen. Wir werden einen Aktionsplan biobasierte Baustoffe und einen Aktionsplan energieintensive Baustoffe erstellen. Investitionen in den sozialen Wohnungsbau werden schrittweise deutlich erhöht, in diesem Rahmen werden die Mittel für Junges Wohnen verdoppelt und Mittel für barrierefreies, altersgerechtes Wohnen zur Verfügung gestellt. Für bewilligte Projekte werden schnell ausreichende Mittel zur Abfinanzierung zur Verfügung gestellt.
Um die ,WG-Garantie’ für Auszubildende und Studierende zu erreichen, werden wir neben den zusätzlichen Investitionen in Junges Wohnen die Förderbestimmungen für den Belegungsankauf von Wohnraum für Auszubildende und Studierende öffnen. Der Verbraucherschutz zur Durchsetzung von Mieterrechten für junge Menschen wird gestärkt. Damit auch Auszubildende profitieren können, werden Beratungskompetenzen in einer Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene gebündelt. Der Wohnungsbau soll aus den Beihilfevorschriften der EU ausgenommen werden. Das genossenschaftliche Wohnen wird weiter gefördert, die Wohngemeinnützigkeit wollen wir mit Investitionszuschüssen ergänzen. Das Wohngeld wird mit den Ländern vereinfacht. Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten wird für vier Jahre verlängert.

Bis zum 31.12.2026 wird eine Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen die Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften, eine Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse vorbereiten. In angespannten Wohnungsmärkten werden Indexmieten bei der Wohnraumvermietung, möblierte und Kurzzeitvermietungen einer erweiterten Regulierung unterworfen. Über eine Änderung der Modernisierungsumlage werden wir dafür Sorge tragen, dass zum einen wirtschaftliche Investitionen in die Wohnungsbestände angereizt werden und zum anderen die Bezahlbarkeit der Miete künftig besser als jetzt gewährleistet bleiben kann. So lösen wir das Vermieter-Mieter-Dilemma auf. Die Wertgrenze bei Kleinmodernisierungen wird bis Ende 2025 auf 20.000 Euro angehoben. Die Nebenkosten für Mieterinnen und Mieter sollen transparenter und einfacher nachvollziehbar sein.

Damit Vermieten wieder attraktiver wird, gilt: Wer günstig vermietet, wird steuerlich belohnt. Eine nationale Mietenberichterstattung wird eingeführt. Der Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit wird umgesetzt. Um Obdachlosigkeit zu verhindern, soll die Schonfristzahlung einmalig eine ordentliche Kündigung abwenden können (Härtefallregelung). Die Städtebauförderung wird modernisiert und vereinfacht, Innovationen werden gefördert. Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern können die Länder integrierte Stadtentwicklungskonzepte regeln. Das Finanzvolumen der Städtebauförderung wird schrittweise verdoppelt. Wir werden die Mittel für die Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung für die laufenden Maßnahmen verstärken und den zeitlichen Rahmen anpassen.

Building Information Modeling (BIM) wird zum zentralen Instrument der Digitalisierung des Bauwesens weiterentwickelt. Die Errichtung eines Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen beginnen wir gemeinsam mit den Ländern Sachsen und Thüringen sowie unter Einbeziehung der Kompetenzen anderer Länder und stellen eine verstetigte Finanzierung sicher. Wir stehen zum Berlin/Bonn-Gesetz und werden eine Zusatzvereinbarung abschließen. In Halle (Saale) wird das „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ errichtet.

Das gesamte Dokument zum Koalitionsvertrag steht hier zum kostenlosen PDF-Download bereit.

Foto: Stephan Falk, BAUBILD 

Auszüge aus Statements zum Koalitionsvertrag 2025

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)

„Wir begrüßen die Entscheidung der Koalition, die Baupolitik – wie von uns gefordert – weiterhin in einem starken Bauministerium zu verankern. Jetzt kommt es darauf an, dass dieses Ministerium auch die Verantwortung für die Förderpolitik im Bereich Neubau und Modernisierung übernimmt, um die geplanten Maßnahmen für den Bau-Turbo effizient und zielgerichtet umzusetzen. ... Die Verlängerung der Mietpreisbremse halten wir in diesem Zusammenhang für kontraproduktiv, da sie nur Symptome bekämpft. Wir müssen jetzt an die Ursachen heran und mehr Wohnungen bauen. 

Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur ist es entscheidend, dass nun eine überjährige Finanzierung sowohl für die Straße als auch für die Schiene eingeführt wird. ... Wir begrüßen, dass nun Mittel aus dem Sondervermögen gezielt für Straßen und Brücken eingesetzt werden.”

Axel Gedaschko, Präsident Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW)

„Der Koalitionsvertrag ist ein riesiger Schritt nach vorne und steht für mehr und schnelleren bezahlbaren Wohnraum. Dies begrüßt der GdW ausdrücklich. Ein Beispiel für den Fokus auf preiswerten Wohnraum ist die zeitweise Wiedereinführung der Förderfähigkeit des EH-55-Standards sowie der angekündigte Bau-Turbo in den ersten 100 Tagen der neuen Legislaturperiode. Ebenso ist die Ankündigung einer generellen Überarbeitung des Baugesetzbuchs zu begrüßen. Dies wird durch die angekündigte Verschlankung des Förderwesens verstärkt. Die geplante Vereinfachung des Planungs-, Vergabe- und Umweltrechts ist ebenfalls positiv. ... Beim Klimaschutz im Bestand durchschlägt der Koalitionsvertrag einen gordischen Knoten, indem er den Fokus von der Energieeffizienz nimmt und die CO₂-Reduktion zur zentralen Steuerungsgröße erklärt. Hierdurch werden sowohl für die Mieter- als auch für die Vermieterseite dramatisch Kosten reduziert. ... Ausdrücklich zu begrüßen ist zudem, dass zu Fragen des Mietrechts eine Kommission eingesetzt werden soll.”

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH)

„In Sachen Wärmewende ist der Worst Case eingetreten: Das Heizungsgesetz soll abgeschafft werden. Das ist fatal für den Klimaschutz und bezahlbares Heizen. ... Damit werden klimaschädliche Neubauten gefördert, ohne sicherzustellen, dass daraus bezahlbarer Wohnraum entsteht. Die Koalition bekennt sich offen dazu, die EU-Gebäuderichtlinie so unambitioniert wie möglich umzusetzen. Deutschland wird immer mehr zum europäischen Schlusslicht, was den Klimaschutz im Gebäudesektor anbetrifft. Immerhin scheinen Union und SPD erkannt zu haben, dass der Schlüssel für eine gelungene Energiewende in der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern liegt, etwa durch Energy Sharing und Mieterstrom. Wir werden genau hinsehen und Druck machen, damit den Worten diesbezüglich im Koalitionsvertrag auch konkrete Taten folgen!”

Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen Christian König, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen Axel Guthmann

„Die neue Bundesregierung hat zwar erkannt, dass die Wohneigentumsbildung zur Lösung der Probleme am Wohnungsmarkt beitragen kann, vieles bleibt aber vage”, so Christian König und Axel Guthmann gemeinsam.

„Nicht bei jeder erwähnten Maßnahme ist klar, was genau sich dahinter verbergen soll”, erläutert Christian König. Die geplanten staatlichen Bürgschaften für Hypotheken könnten die Kreditvergabe an Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen durchaus erleichtern, auf die sogenannten eigenkapitalersetzenden Darlehen treffe dies aber nicht zu. „Eigenkapital ist ein unersetzlicher Baustein in einer sicheren Wohnungsbaufinanzierung. Sollten damit nachrangig besicherte Darlehen gemeint sein, so müssen wir darauf verweisen, dass auch Bauspardarlehen nachrangig besichert sind. Der Staat würde hier nur ein marktwirtschaftliches Angebot durch ein staatliches Angebot ersetzen – und letztlich jene benachteiligen, die bereits eigenverantwortlich vorgesorgt haben. Als Vertreter der Bauspar-Idee können wir das nicht gutheißen”.

Robert Feiger, Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)

„Mit diesem Koalitionsvertrag kann Deutschland gut bauen. CDU/CSU und SPD bieten eine gute Basis, die Wirtschaft in Schwung zu bringen – mit der Bauwirtschaft. ... Denn mit Bau-Investitionen hat Deutschland die Chance auf ein sich selbst tragendes Konjunkturpaket. Autobahnen, Brücken, Schienen, Tunnel ... und vor allem auch Wohnungen: Es kommt darauf an, dass die neue Bundesregierung jetzt die Kapazitäten, die der Bau hat, für die Gesamtwirtschaft nutzt. Wichtig ist, dass das rasch passiert. Denn jeden Tag baut der Bau Kapazitäten ab: Unternehmen gehen in Insolvenz. Beschäftigte verlieren ihre Arbeit. Hier muss die neue Bundesregierung so schnell wie möglich das Ruder herumreißen. Sie muss von Tag 1 an auf ,Infrastruktur-Tempo’ setzen. Notwendig dabei ist allerdings, dass die neue Bundesregierung dem Bau eine solide Perspektive mit einer verlässlichen Finanzierung und konkreten Zielmarken bietet – etwa beim Sozialwohnungsbau: Für 100.000 neu gebaute Sozialwohnungen pro Jahr sind mindestens 11 Mrd. Euro Fördermittel notwendig.

Adrian Willig, Direktor und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI)

„Der Aufbau eines zentralen Ministeriums für Zukunftstechnologien mit dem Ministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt ist ein starkes Signal und ein überfälliger Schritt. Jetzt darf der Aufbauprozess des neuen Ministeriums nicht zu einer monatelangen Selbstbeschäftigung führen, sondern den großen Worten müssen auch große Taten folgen.

Erste Amtshandlung der neuen Leitung des Technologie- und Forschungsministeriums muss die Einberufung eines Innovationsgipfels sein. Wir brauchen eine langfristige Innovationsstrategie des Bundes, die gezielt Schlüsseltechnologien der Zukunft stärkt. Das reicht von KI über Quantentechnologien bis zur klimaneutralen Produktion. Der Fokus auf Schlüsseltechnologien der neuen Bundesregierung im Bereich der Forschungs- und Innovationsförderung ist daher begrüßenswert. Und auch wenn die Finanzierung noch nicht geklärt ist, ist eine angestrebte Erhöhung der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung auf mindestens 3,5% des BIP der richtige Weg. Klar ist jedoch für all diese Vorhaben: Dazu braucht es ausreichend hochqualifizierte Fachkräfte im Ingenieur- und IT-Wesen. Ingenieurinnen und Ingenieure werden für all diese Pläne eine zentrale Rolle spielen und daher ist es umso bedauerlicher, dass im Koalitionsvertrag das Wort ,Ingenieur’ überhaupt nicht vorkommt.”

Dr. Jan Schmidt, Vorsitzender bauforumstahl e.V.

„Die klare Anerkennung der Stahlindustrie als unverzichtbarer Bestandteil der deutschen Industriepolitik stimmt uns zuversichtlich. Mit dem Koalitionsvertrag wurde ein Bekenntnis zu einer nachhaltigen Transformation formuliert – jetzt geht es darum, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen. Die angekündigten Quoten für emissionsarmen Stahl und die geplanten Maßnahmen zur Energiepreisreduktion sind erste Schritte, doch sie müssen Teil einer umfassenden Gesamtstrategie sein. Entscheidend ist, dass jetzt belastbare Rahmenbedingungen geschaffen werden – mit klarem Fokus auf Investitionssicherheit, Wasserstoffinfrastruktur und planbaren Förderbedingungen. Deutschland kann im grünen Stahlbau Weltmarktführer werden – wenn die Politik die richtigen Hebel bewegt.” 

Thomas Banzhaf, Präsident Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL)

„Ich freue mich, dass die Stärkung der grünen und blauen Infrastruktur an verschiedenen Stellen explizit im Koalitionsvertrag verankert wurde. Dafür haben wir als Bundesverband der Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus gekämpft. Damit wird sehr deutlich, dass die Klimaanpassung gerade in den Städten weiter hohe Priorität haben muss. Der Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung sowie die Fortführung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz bilden eine wichtige Grundlage für klimagerechte Kommunen.” 

Stefan Bolln, Vorsitzende des Gebäudeenergieberater Ingenieure und Handwerker e.V. (GIH)

„Es gibt kein eigenständiges Heizungsgesetz – und es gibt keine Zeit mehr für ideologische Schaukämpfe. Jetzt müssen tragfähige Lösungen auf den Tisch. Das Gebäudeenergiegesetz muss weiterentwickelt werden, weil europäische Regeln auf Umsetzung warten. Das ist seit Monaten allen bekannt.” Die Bundesregierung bekennt sich zu den EU-Klimazielen – und geht mit dem Ziel einer 90%-igen CO₂-Einsparung bis 2040 sogar darüber hinaus. „Das ist ausdrücklich zu begrüßen, gerade weil dieses Ziel im Vorfeld politisch umstritten war. Dass der Gebäudesektor dabei als zentrales Handlungsfeld genannt wird, ist folgerichtig. Doch ehrgeizige Ziele allein reichen nicht, denn ohne konkrete Maßnahmen und klare gesetzliche Rahmenbedingungen bleibt das alles heiße Luft.”

Claus-Heinrich Stahl, Verbandspräsident Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK)

„Deutschland braucht eine stabile Regierung. Dafür schafft der Koalitionsvertrag die Basis. Besonders erfreulich ist, dass die Kraft-Wärme-Kopplung dabei berücksichtigt wird. Was nicht vergessen werden darf – wir sind nicht am Ziel, sondern am Start. Deshalb ist es wichtig, dass dieses Signal nun auch zu konkreten Handlungen führt.”

Markus Steigenberger, Geschäftsführer der Agora Think Tanks

„Wir begrüßen, dass sich die künftigen Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag zur Klimaneutralität bis 2045, zum Europäischen Emissionshandel als wichtigem Instrument für den Klimaschutz und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bekennen. Dieses Bekenntnis erfordert, dass die kommende Bundesregierung über die Unterstützung des 2040-Ziels hinaus bei der weiteren Ausgestaltung der europäischen Klimaschutzarchitektur Kurs hält, um damit Energiesicherheit und Resilienz zu stärken und die Modernisierung der Wirtschaft in Deutschland und Europa voranzubringen. ... 

Unsere Analysen zeigen deutlich: Mit einem ausgewogenen Policy-Mix, der neben CO₂-Preisen auch auf Förderung, Marktregulierung und eine starke Infrastruktur setzt, kann Deutschland seine Klimaziele zügig und kosteneffizient erreichen. Daher ist es notwendig, dass die kommende Bundesregierung zielgerichtet Mittel bereitstellt, um Anreize für private Investitionen in den Sektoren Gebäude, Industrie und Verkehr zu setzen.”

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