Bundesgerichtshof trifft/traf mehrere Grundsatzentscheidungen in Sachen Mietrecht
(11.6.2003) Seit dem 1. September 2001, dem Inkrafttreten der Mietrechtsreform, sorgen diverse missverständliche Formulierungen für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Hier waren und sind die Gerichte gefordert. Der Bundesgerichtshof (BGH) beispielsweise wird in den nächsten Wochen Grundsatzentscheidungen zu Themen wie Kündigungsfristen, Mietminderung, Eigenbedarf und Schönheitsreparaturen veröffentlichen. Es liegen aber bereits auch einige Entscheidung vor:
Schönheitsreparaturen (BGH VIII ZR 308/02)
Weder im alten noch im neuen Mietrecht existiert eine
Vorschrift, die bestimmt, dass Mieter Schönheitsreparaturen oder
Renovierungsarbeiten während der Mietzeit oder beim Auszug durchführen müssen.
In nahezu allen Mietverträgen wird aber diese Pflicht für den Mieter
festgeschrieben. Die Grenzen dieser Vertragsfreiheit sind auch durch die
Mietrechtsreform 2001 nicht näher bestimmt oder konkretisiert worden. Es bleibt
dabei, hier müssen die Richter entscheiden.
Der Bundesgerichtshof hat in einem bisher noch nicht veröffentlichten Urteil
(VIII ZR 308/02) entschieden, dass Mietvertragsklauseln, die Renovierungen
während der Mietzeit und unabhängig davon auch bei Auszug vorschreiben,
unwirksam sind. Der BGH entschied außerdem, dass entsprechende Klauseln auch
nicht in eine wirksame Regelung und eine unwirksame Regelung aufgeteilt werden
können. Unwirksam ist unwirksam!
Maklerprovision (BGH III ZR 299/02)
Bereits am 13. März 2003 hat der Bundesgerichtshof entschieden,
dass auch der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage Anspruch auf eine
Maklerprovision hat, wenn er eine Mietwohnung aus der Anlage vermittelt. Die
Vorschrift des Wohnungsvermittlungsgesetzes, nach der ein Provisionsanspruch für
denjenigen ausgeschlossen ist, der gleichzeitig Verwalter der vermittelten
Wohnung ist, greift nach Auffassung des Bundesgerichtshofes hier nicht ein.
Verwalter ist nicht Verwalter, meint der BGH. Das Provisionsverbot gelte nur für
den Wohnungsverwalter, der im Auftrag des Eigentümers oder Vermieters die
konkrete Wohnung selbst verwaltet. Wer aber das gemeinschaftliche Eigentum in
der Wohnungseigentumsanlage verwaltet, soll Provision verlangen dürfen.
Die hier vom Bundesgerichtshof entschiedene Frage war jahrelang bei den Amts-
und Landgerichten strittig. Zuletzt behandelte die Mehrheit der Gerichte
Verwalter gleich und verweigerte ihnen grundsätzlich einen Anspruch auf
Provision. Neu geregelt wurde die Streitfrage weder durch die Mietrechtsreform
noch durch andere Gesetzesänderungen in letzter Zeit.
Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), ist naturgemäß skeptisch: "Befriedigend ist diese Rechtsprechung sicher nicht. Bis auf weiteres gilt jetzt aber, dass ein Wohnungsvermittler keine Maklerprovision verlangen darf, wenn er gleichzeitig Verwalter der einzelnen (vermittelten) Wohnung ist. Ist er dagegen Verwalter der gemeinschaftlichen Eigentumsanlage, betreut er die gesamte Wohnanlage, dann kann er - wenn er als Vermittler tätig wird - auch Provision fordern." Der DMB will sich um eine Änderung der Gesetzeslage bemühen.
siehe auch:
- Verbände kritisieren Ausweitung der asymmetrischen Kündigungsfristen in Mietverträgen (10.3.2004)
- Mieter kann Zusendung der kopierten Nebenkostenbelege einfordern (27.1.2004)
- Wenn der Mieter stirbt (12.1.2004)
- Streitthema Nr. 1: Nebenkosten / Mieterbund veröffentlicht Rechtsberatungs- und Prozessstatistik 2003 (8.1.2004)
- Luxuswohnung ohne Mülltonne (23.12.2003)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- BGH zur Fortgeltung alter Kündigungsfristen in Wohnungsmietverträgen nach dem Inkrafttreten der Mietrechtsreform (19.6.2003)
- Mieterbund: Mietrechtsreform habe Praxistest bestanden (11.6.2003)
- Reparaturen in Mietwohnungen - wer muss zahlen? (11.3.2003)
- VDM: Vorsicht vor "mündlichen Mietverträgen" (14.2.2003)
- Mietrecht: Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen verjähren innerhalb von sechs Monaten (23.2.2002)
- Streitpunkt Schönheitsreparaturen - Wer muss zahlen? (10.2.2002)
- Schönheit, was ist das? Wohnungseigentümer und Mieter stritten um Qualität von Reparaturen (26.10.2001)
- ergänzende Meldungen zum Themenkomplex: Miete, Vermietung, Nebenkosten
siehe zudem:
- Miete mindern. So gehen Sie richtig vor. Mit Mietminderungs-Tabellen
- Beck'sches Formularbuch Mietrecht
- Wichtige Mietgesetze. Mit Vorschriften der Wohnungswirtschaft
- Handbuch der Wohnraummiete
-
Immobilien Jahrbuch 2003. Der Kalender für Immobilienbesitzer