Luxuswohnung ohne Mülltonne
(23.12.2003) Um gewisse, in Mitteleuropa übliche Mindeststandards kann sich der Vermieter einer Wohnung nicht herumdrücken, ohne im Streitfall vor Gericht Schwierigkeiten zu bekommen. Und dazu zählt in aller Regel auch die Tatsache, dass dem Mieter eine Mülltonne zur Verfügung gestellt wird – zumindest dann, wenn er Nebenkosten bezahlen muss. Verweigert der Eigentümer dies über längere Zeit, so ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Mietminderung um fünf Prozent möglich. (Landgericht Coburg, Aktenzeichen 32 S 139/00)
Der Fall: Es war nicht gerade eine bescheidene Wohnung, die der Eigentümer längerfristig vermietet hatte. Inklusive Nebenkosten zahlten die Mieter monatlich 1.270 Euro für eine repräsentative Unterkunft. Um so mehr ärgerten sie sich, dass sie trotz Aufforderung keine Mülltonne gestellt bekamen. Über mehrere Monate hinweg blieb ihnen nichts anderes übrig, als den Abfall zu sammeln und einmal pro Woche in einer anderen Stadt, wo sie ihre Zweitwohnung hatten, zu entsorgen. Konsequenterweise reduzierten die Betroffenen schließlich ihre Mietzahlungen, was wiederum den Eigentümer auf die Palme brachte. Er klagte vor Gericht auf die volle, ihm zustehende Summe, denn von einer Mülltonne sei im Vertrag unter der Rubrik Nebenkosten nicht eigens die Rede gewesen.
Das Urteil: In erster Instanz, vor dem Amtsgericht Lichtenfels, wurde den Mietern eine Minderung ihrer monatlichen Zahlungen um zehn Prozent zugebilligt. Der Richter ging davon aus, dass eine Mülltonne selbstverständlich dazu gehöre, wenn jemand ohnehin schon für die Nebenkosten aufkommen müsse. Eine ausdrückliche Erwähnung im Vertrag sei nicht nötig gewesen. Auch die Zivilkammer in zweiter Instanz sah die Gebrauchstauglichkeit der Immobilie deutlich eingeschränkt, sprach sich jedoch für eine geringere Summe aus. Auf Empfehlung der Richter einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich: Fünf Prozent der Miete wurden einvernehmlich für die "tonnenlose Zeit" abgezogen. Nachdem es sich um neun Monate handelte, kam ein stolzer Betrag von 575 Euro zusammen. Die Anschaffung einer Mülltonne wäre für den Eigentümer allemal kostengünstiger gewesen.
siehe auch:
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- Bundesgerichtshof trifft/traf mehrere Grundsatzentscheidungen in Sachen Mietrecht (11.6.2003)
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siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu den Themen Mietrecht, Immobilienrecht, Baurecht bei Amazon
- Rechenmodelle für die Baukostenberechnung
- Baurecht, Baugesetze, Urteile auf Baulinks