Verbände kritisieren Ausweitung der asymmetrischen Kündigungsfristen in Mietverträgen
(10.3.2004) Am 2. März war Abgabeschluss für die Stellungnahmen der Sachverständigen zum kürzlich vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung der Kündigungsfristen von Altmietverträgen. Danach soll die kurze Kündigungsfrist für Mieter von einheitlich nur noch drei Monaten auch für Mietverträge Anwendung finden, in denen vor In-Kraft-Treten der Mietrechtsreform am 1. September 2001 längere Kündigungsfristen von bis zu neun Monaten vereinbart wurden. Von dieser erneuten Änderung des Mietrechts wären 90 Prozent aller Wohnungs-Mietverhältnisse und damit rund 20 Millionen Haushalte betroffen.
In seiner Stellungnahme übt der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) heftige Kritik an der Unausgewogenheit des Mietrechts zu Lasten der Vermieter, die mit der geplanten Änderung erneut verstärkt werde. "Eine fristgemäße Kündigung ist für den Vermieter ohnehin nur aus zwingenden Gründen der wirtschaftlichen Verwertung oder wegen Eigenbedarfs möglich. Es leuchtet deshalb nicht ein, weshalb der angebliche Mieterschutz gegenüber dem Vertrauensschutz des Vermieters zusätzlich privilegiert werden soll", erklärte der BFW-Vorsitzende Gerd Koppenhöfer zur geplanten Anwendung der asymmetrischen Kündigungsfrist auch auf Mietverträge, die vor 2001 geschlossen wurden. Zumal erst im Juni 2003 der Bundesgerichtshof in seiner Grundsatzentscheidung zu einer der umstrittensten Regelungen der Mietrechtsreform deutlich zum Ausdruck gebracht hat, der Mieter werde nicht unzumutbar dadurch belastet, dass er grundsätzlich an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen gebunden bleibt. "Die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Aushebelung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist nicht nur rechtspolitisch höchst fragwürdig, sie ist in Zeiten weitgehend entspannter Wohnungsmärkte auch rechtlich und sozial nicht geboten," so Koppenhöfer.
Als "Gefälligkeitsgesetzgebung" hat Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn die geplante Änderung des Wohnraummietrechts durch die rot-grüne Bundesregierung bezeichnet. Es sei anstößig, dass die Koalition allein auf Druck des Mieterbundes das Mietrecht manipuliere und damit höchstrichterliche Rechtsprechung umgehen wolle: "Die Ausweitung der asymmetrischen Kündigungsfristen bedeutet die weitere Verschlechterung eines fairen Interessenausgleichs beider Mietvertragsparteien und ist gegen jede wirtschaftliche Vernunft."
siehe auch:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Zur Zulässigkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters in einem Wohnungsmietvertrag (23.12.2003)
- Mietrecht bleibt in Bewegung - BGH-Grundsatzentscheidungen 2003 (1.9.2003)
- Bundesgerichtshof entscheidet über den Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht (17.7.2003)
- Bundesgerichtshof trifft/traf mehrere Grundsatzentscheidungen in Sachen Mietrecht (11.6.2003)
- Bau-, Immobilien- und Mietrechts-Themen / -Urteile