Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) hat den Bundestag passiert
(22.2.2003) Zur Annahme des Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen, das u.a. auch in die Eigenheimzulage eingreift, durch den Bundestag am 21.2. erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
"Die heutige Annahme des Gesetzentwurfs durch den Bundestag stellt einen wesentlichen Schritt dar auf dem Weg zu mehr Steuergerechtigkeit und Steuertransparenz sowie zur Sicherung der notwendigen Einnahmen der öffentlichen Haushalte zur Finanzierung ihrer Aufgaben.
Modernisierung und Vereinfachung sind die zentralen Ansatzpunkte einer zukunftsorientierten Steuerpolitik für Deutschland. Viele ungerechtfertigte Sonderregelungen haben zu erheblichen Steuermindereinnahmen geführt. Zudem kam es durch diese Subventionen zu volkswirtschaftliche Verzerrungen und einem ineffizienten Einsatz der Produktionsfaktoren, die auch das volkswirtschaftliche Wachstumspotential vermindert haben. Nachdem die Bundesregierung bereits deutliche Erfolge beim Abbau der Finanzhilfen vorzeigen kann, werden nun auch die Steuersubventionen systematisch angegangen.
Das Spektrum des Gesetzentwurfs ist dabei breitgefächert, es reicht von Änderungen des Einkommen- und des Umsatzsteuerrechts über eine Neuausrichtung der Eigenheimzulage bis hin zu steuerrechtlichen Maßnahmen im Unternehmensbereich.
Grundüberlegung ist es, die notwendige Einnahmesicherung für die staatlichen Haushalte mit der volkswirtschaftlich sinnvollen Reduzierung von Steuervergünstigungen zu kombinieren. So kann mittel- und langfristig das Wirtschaftswachstum gestärkt werden. Damit wird auch der Steuersenkungskurs gesichert. 2004 und 2005 werden die Steuersätze nochmals deutlich vermindert. Die Besteuerung passt sich so noch mehr an die Leistungsfähigkeit an. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu verbreiterten Bemessungsgrundlage mit niedrigen Steuersätzen; ein Ziel, welches grundsätzlich breite Zustimmung in Deutschland gefunden hat.
Der Gesetzentwurf wird nicht zuletzt durch unsere europäischen Partnerländer und die Europäische Kommission ausdrücklich gestützt. Diese erwarten, dass wir konkrete Maßnahmen zur Beschränkung des Defizits ergreifen.
Jetzt ist der Bundesrat gefordert. Schließlich kommt deutlich mehr als die Hälfte der Einnahmen den Ländern und ihren Gemeinden zu Gute. Zudem haben sich auch die Länder zu ihrer Verantwortung zur Einhaltung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts bekannt. Angesichts der finanziellen Herausforderungen auf allen staatlichen Ebenen ist deshalb die Notwendigkeit für Kooperation unabweisbar. Wer jetzt einzelne Maßnahmen oder das Maßnahmenpaket insgesamt ablehnt, muss auch einen finanziell gleichwertigen Ersatz bieten."
Der Bundesrat muss diesem Vorhaben zustimmen. Sowohl CDU wie FDP haben Ablehnung signalisiert.
siehe auch:
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