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Änderung des Bauvertragsrechts für den Gebäudetyp-E

(12.7.2024) Am 11. Juli 2024 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) erste Vorschläge zur zivilrechtlichen Flankierung des Gebäudetyp-E mitgeteilt. Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. 

Bild: Baulinks / AO 

Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen im Bauwesen in Deutschland sind durch eine hohe Komplexität und signifikante Kostenintensität gekennzeichnet. Dies ist auch auf das geltende Bauvertragsrecht zurückzuführen. Dies führt dazu, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Das Gesetz zielt darauf ab, die Einhaltung von Standards beim Neubau zu vereinfachen, sofern diese für die Wohnsicherheit nicht erforderlich sind. Dadurch soll der Neubau von Wohnungen bezahlbarer werden. Dies gilt entsprechend für den Um- und Ausbau sowie die Instandsetzung von Bestandsbauwerken. Mit dem Gebäudetyp E soll mehr Rechtssicherheit für mehr Wahlfreiheit geschaffen werden.

Vorschläge des Bundesministerium der Justiz:

  • Um einfaches und innovatives Bauen zu erleichtern, soll das Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geändert werden. Es soll einfacher möglich sein, rechtssicher auf Baustandards zu verzichten, die für die Gebäudesicherheit nicht notwendig sind und die gesetzlich nicht zwingend sind. Das Gebäudetyp-E-Gesetz ändert also nichts an den öffentlich-rechtlichen Vorgaben, die alle Bauvorhaben einhalten müssen.
  • Das Gebäudetyp-E-Gesetz sieht im Wesentlichen drei Änderungen des Bauvertragsrechts vor:
    1. Der Begriff der „anerkannten Regeln der Technik” soll konkreter gefasst werden. Es soll erreicht werden, dass reine Komfort-Standards im Allgemeinen nicht als „anerkannte Regeln der Technik” gewertet werden.
    2. Ferner soll in Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmern die Abweichung von „anerkannten Regeln der Technik” erleichtert werden.
    3. Schließlich soll ein Abweichen von „anerkannten Regeln der Technik” nicht mehr automatisch ein Sachmangel sein.
  • Im BGB soll eine neue Vermutungsregelung geschaffen werden, die auf alle Bauverträge Anwendung finden soll. Künftig soll die Vermutung gelten, dass reine Ausstattungs- und Komfortstandards keine „anerkannten Regeln der Technik” sind; für sicherheitsrelevante technische Normen soll eine gegenteilige Vermutung gelten.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer e.V.

„Das ist ein großartiger berufspolitischer Erfolg, der in enger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung erlangt werden konnte. Ein sinnvolles Maß an Normierung und Standardisierung war schon längst überschritten. Nun kann der Gebäudetyp-E Fahrt aufnehmen. Ich bin mir sicher, dass wir in ein, zwei Jahren über viele spannende Best-Practice-Beispiele verfügen. Heute kann man von einer Zeitenwende für mehr Innovation und Einfachheit beim Bauen sprechen.”

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe e.V.

„Als Deutsches Baugewerbe unterstützen wir das Bestreben der Bundesregierung, Baukosten zu senken, um so den kriselnden Wohnungsbau anzukurbeln. Zu lange haben wir uns in Deutschland an Goldstandards bei technischen Bauvorgaben gewöhnt, wodurch Bauvorhaben immer anspruchsvoller und damit kostenintensiver geworden sind. Der Gesetzentwurf kann ein Weg sein, den Menschen in Deutschland die Freiheit zu geben, das zu bauen, was sie wollen und brauchen - und was sie auch bezahlen können. Es muss wieder möglich sein, dass (Sicherheit-)technisch Notwendige zu bauen und nicht immer nur das technisch absolut Machbare. Wir meinen, dass dies am besten erreicht werden kann, wenn die Länder den Gebäudetyp E durch entsprechende Vorgaben in ihren Landesbauordnungen unterstützen.”

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V.

„E wie einfaches Bauen – das ist ein wichtiger Lösungsansatz für bezahlbares Wohnen in Deutschland und kann dazu beitragen, Baukosten wieder auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. In den letzten Jahrzehnten wurden Anforderungen an die Gebäude aus Unsicherheit in der Rechtsprechung immer weiter nach oben geschraubt und das Bauen unnötig verteuert. Aus rein technischer Sicht war und ist dies nicht sinnvoll gewesen, einfaches Bauen wäre auch so immer möglich gewesen. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministers für den Gebäudetyp E soll nun eine neue Rechtssicherheit schaffen und klarstellen, dass kein Mangel vorliegt, sollten mal nicht alle Normen im Sinne der sog. ,anerkannten Regeln der Technik’ beim Bau eines Gebäudes eingehalten werden. Dies hat in der Vergangenheit zu einem typisch deutschen Juristenphänomen geführt, dem Mangel ohne Schaden – unerklärlich für jeden Otto Normalverbraucher. Ob der Entwurf das gewünschte Ergebnis herbeiführen wird, werden wir genau prüfen.” 

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