BMJ

Bundesministerium der Justiz

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Statements zum verabschiedeten Gebäudetyp-E-Gesetz (12.11.2024)
Am 6. November 2024 hat Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E beschlossen. Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden.

Änderung des Bauvertragsrechts für den Gebäudetyp-E (12.7.2024)
Am 11. Juli 2024 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) erste Vorschläge zur zivilrechtlichen Flankierung des Gebäudetyp-E mitgeteilt. Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden.

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