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Tarifkonflikt im Bauhauptgewerbe: Arbeitgeberverbände stimmen ebenfalls Einigungsvorschlag zu

(14.6.2024) Die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber hat dem Einigungsvorschlag für die aktuelle Lohn- und Gehaltstarifrunde am 14. Juni 2024 zugestimmt. Nachdem die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) der Einigung bereits am 6. Juni 2024 zugestimmt hatte, gilt der Tarifkonflikt im Bauhauptgewerbe somit als beendet.

Foto: Stephan Falk / BAUBILD 

„Positiv ist vor allem, dass die Unternehmen nun für eine lange Zeitspanne im Bereich der Löhne und Gehälter wieder Planungs- und Kalkulationssicherheit haben. Das ist auch mit Blick auf den hohen Bedarf an Bauleistungen in Deutschland und die schwierige Auftragslage unserer Wohnungsbauunternehmen wichtig. Gut, dass wir die Reihen wieder schließen konnten. Jetzt können sich endlich wieder alle auf das Bauen konzentrieren – dafür brauchen wir aber auch mehr Aufträge”, betonte Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vizepräsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

„Wir haben für dieses Ergebnis geworben und ich bin sehr froh, dass wir eine Mehrheit für die Einigung gefunden haben. In diesen virulenten Zeiten wäre ein erneuter Arbeitskampf Gift für die Bauwirtschaft und damit auch für die Wirtschaft allgemein gewesen. Darüber hinaus ist jeder Streik ein schlechtes Signal für unsere Fachkräfte, die wir so dringend benötigen und unter allen Umständen halten möchten. Mit der Anhebung der Ausbildungsvergütung und der Ost-West-Angleichung, die jetzt schneller kommt als geplant, zeigen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Respekt, Anerkennung und Wertschätzung” unterstrich Jutta Beeke, alternierende Vorsitzende der Verhandlungskommission der Arbeitgeber und Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.

Die Einigung im Überblick

  • Die Laufzeit beträgt drei Jahre ab dem 1. April 2024. 
  • Innerhalb der Laufzeit erfolgt eine dreistufige Lohn- und Gehaltserhöhung: In der ersten Stufe werden die Löhne und Gehälter mit Ausnahme der Lohngruppe 1 (Ost und West) ab dem 1. Mai 2024 um 1,2% im Westen und um 2,2% im Osten angehoben. Die Lohngruppe 1 wird bundeseinheitlich um 2,2% erhöht. Alle Lohn- und Gehaltsgruppen erhalten zusätzlich einen tabellenwirksamen Festbetrag von 230 Euro monatlich.
  • In der zweiten Stufe, ab dem 1. April 2025, erfolgt eine weitere prozentuale Erhöhung der Löhne und Gehälter um 4,2% im Westen und 5,0% im Osten. In der 1. Lohngruppe erfolgt die Erhöhung bundeseinheitlich in Höhe von 5,0%.
  • Ab 1. April 2026 bringt mit der dritten Stufe die Erhöhung aller Lohn- und Gehaltsgruppen um 3,9% im Westen und die Anhebung der Löhne und Gehälter im Osten auf das Niveau des Tarifgebietes West, die die Ost-West-Angleichung·
  • Die Vergütung für das erste Ausbildungsjahr wird für alle Ausbildungsberufe bundeseinheitlich ab dem 1. Mai 2024 auf 1.080 Euro erhöht. Für die weiteren Ausbildungsjahre sind ebenfalls Erhöhungen vorgesehen.
  • Es wird eine stärkere Annäherung der Ausbildungsvergütung der technisch-kaufmännischen Ausbildungen an die der gewerblichen Ausbildungen erfolgen.
  • Zum 1. April 2026 werden die Ausbildungsvergütungen im Westen erneut um 3,9% angehoben und die Ost-West-Angleichung vollzogen.

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