Kapitalgedeckte Zusatzversorgung „Tarifrente Bau“ startet am 1.1.2016
(19.10.2015) Ab dem 1. Januar 2016 gilt der Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau). Damit wird die seit 1957 bestehende, überwiegend umlagefinanzierte Rentenbeihilfe sukzessive ersetzt.
Die Bauwirtschaft will mit der Umstellung auf eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen, denn rückläufigen Beschäftigungszahlen stehen immer mehr Bezieher von Rentenbeihilfe gegenüber. Zugleich verspricht die Tarifrente Bau stabile Beiträge der Arbeitgeber und sichert den Beschäftigten am Bau eine attraktive Zusatzversorgung.
Im Westen und älter als 50 Jahre?
Die Tarifrente Bau gilt nicht(!) für Arbeitnehmer, in den alten Bundesländern, die am 1.1.2016 älter als 50 Jahre sind; sie bleiben im bisherigen System der Rentenbeihilfe. Für alle anderen gilt die Tarifrente Bau. Erstmals werden auch die Beschäftigten der Bauwirtschaft in den neuen Bundesländern sowie alle Auszubildenden in die überbetriebliche Altersversorgung einbezogen. Damit ist das Ziel einer zusätzlichen Altersversorgung für die gesamte Bauwirtschaft erreicht.
Die Beiträge für die Tarifrente Bau werden grundsätzlich von den Arbeitgebern aufgebracht und zwar wie bisher ...
- bei den gewerblichen Arbeitnehmern als Prozentsatz der Bruttolohnsumme und
- bei den Angestellten als Festbetrag.
Mit den tarifvertraglichen Neuregelungen haben die Tarifpartner der Bauwirtschaft laut SOKA-Bau „die zusätzliche Altersversorgung zukunftssicher aufgestellt - eine modern ausgestaltete Altersversorgung, die durch tarifvertragliche Regelungen und die Abwicklung über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien auch den Arbeitnehmern in Klein- und Kleinstbetrieben zugutekommt. Damit trägt sie wesentlich dazu bei, die Attraktivität der Branche zu erhöhen und stellt zusätzlich einen wichtigen Baustein zur Fachkräftebindung und zur Nachwuchsgewinnung dar.“
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Tarifrente Bau: Umstellung auf kapitalgedecktes Rentensystem (10.1.2016)
- Kleinere Baubetriebe bilden zunehmend seltener aus (21.12.2015)
- Mindestlohn für Dachdecker steigt ab 1. Januar 2016 (15.12.2015)
- Arbeitszeitflexibilisierung in der Bauwirtschaft weiter auf dem Vormarsch (13.12.2015)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Berlin übernimmt mit „Weißbuch Bau“ Vorreiterrolle bei Schwarzarbeitsbekämpfung (14.9.2015)
- Mindestlohndokumentationspflicht-Verordnung wird gelockert (30.6.2015)
- Ausbildungszahlen entwickeln sich in der Bauwirtschaft besser als anderswo (1.12.2014)
- Tarifabschluss im Bauhauptgewerbe nach Verstreichen der Erklärungsfrist nun verbindlich (16.5.; upgedatet am 5.6.2014)
- Vorläufiges Ergebnis bei Tarifverhandlung im Bauhauptgewerbe erreicht (6.5.2014)
siehe zudem:
- Bautarife Bauunternehmen und Verbände bei Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauwirtschaft, Immobilien sowie Architekt und Wirtschaft bei Amazon