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Kapitalgedeckte Zusatzversorgung „Tarifrente Bau“ startet am 1.1.2016

SOKA-Bau Urlaubsvergütung
  

(19.10.2015) Ab dem 1. Januar 2016 gilt der Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau). Damit wird die seit 1957 bestehende, überwiegend umlage­finanzierte Rentenbeihilfe sukzessive ersetzt.

Die Bauwirtschaft will mit der Umstellung auf eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen, denn rückläufigen Beschäftigungszahlen stehen immer mehr Bezieher von Rentenbeihilfe gegenüber. Zu­gleich verspricht die Tarifrente Bau stabile Beiträge der Arbeitgeber und sichert den Beschäftigten am Bau eine attraktive Zusatzversorgung.

Im Westen und älter als 50 Jahre?

Die Tarifrente Bau gilt nicht(!) für Arbeitnehmer, in den alten Bundesländern, die am 1.1.2016 älter als 50 Jahre sind; sie bleiben im bisherigen System der Rentenbeihilfe. Für alle anderen gilt die Tarifrente Bau. Erstmals werden auch die Beschäftigten der Bauwirtschaft in den neuen Bundesländern sowie alle Auszubildenden in die überbe­triebliche Altersversorgung einbezogen. Damit ist das Ziel einer zusätzlichen Alters­versorgung für die gesamte Bauwirtschaft erreicht.

Die Beiträge für die Tarifrente Bau werden grundsätzlich von den Arbeitgebern aufgebracht und zwar wie bisher ...

  • bei den gewerblichen Arbeitnehmern als Prozentsatz der Bruttolohnsumme und
  • bei den Angestellten als Festbetrag.

Mit den tarifvertraglichen Neuregelungen haben die Tarifpartner der Bauwirtschaft laut SOKA-Bau „die zusätzliche Altersversorgung zukunftssicher aufgestellt - eine modern ausgestaltete Altersversorgung, die durch tarifvertragliche Regelungen und die Ab­wicklung über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien auch den Arbeit­nehmern in Klein- und Kleinstbetrieben zugutekommt. Damit trägt sie wesentlich dazu bei, die Attraktivität der Branche zu erhöhen und stellt zusätzlich einen wichtigen Baustein zur Fachkräftebindung und zur Nachwuchsgewinnung dar.“

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