Tarifrente Bau: Umstellung auf kapitalgedecktes Rentensystem
(10.1.2016) Seit dem 1. Januar 2016 gilt die neue Tarifrente Bau. Grundlage dafür ist der „Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe“. Die bisher nur im Tarifgebiet West geltende größtenteils umlagefinanzierte Rentenbeihilfe wurde auf ein kapitalgedecktes System umgestellt. Zur Erinnerung:
- Beim bisherigen System finanzieren die aktuell Beschäftigten die Empfänger einer Rentenbeihilfe - ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente.
- Bei der kapitalgedeckten Tarifrente Bau kommen die Beiträge den Beschäftigten zugute, die sie eingezahlt haben. Mit jedem einzelnen Beitrag entsteht so ein individueller Baustein für den späteren Rentenanspruch und die Summe der einzelnen Bausteine zum Rentenbeginn ergibt die Rentenhöhe. Dadurch sollen der demografische Wandel und die Beschäftigungszahlen im Baugewerbe keinen Einfluss auf die Entwicklung der Tarifrente haben.
Die Tarifrente Bau gilt für alle, die ab 2016 neu in der Bauwirtschaft eingestellt werden - auch für alle neue Beschäftigten im Tarifgebiet Ost. Darüber hinaus gilt sie für Arbeitnehmer, die bereits vor 2016 in Baubetrieben der alten Bundesländer beschäftigt waren und am 31.12.2015 jünger als 50 Jahre waren. Schließlich profitieren auch alle Auszubildenden von der neuen Tarifrente. Die Beschäftigten in den alten Bundesländern, die zum 31.12.2015 bereits über 50 waren, bleiben dagegen im System der „alten“ Rentenbeihilfe.
Die Beiträge werden wie bisher von den gewerblichen Arbeitnehmern als Prozentsatz der Bruttolohnsumme und von den Angestellten in einem Festbeitrag gezahlt. Auch für die Azubis gibt es einen festen Beitrag. Dieser ist vom Arbeitgeber aber nicht gesondert zu entrichten, da er bereits über den Beitrag zur Berufsbildung abgegolten ist. Der für die Ost-Arbeitgeber geltende Beitrag ist in den nächsten Jahren noch deutlich geringer als im Westen, wird aber schrittweise an den Beitrag im Tarifgebiet West angepasst.
Mit der Einführung der Tarifrente Bau wird die Finanzierung einer überbetrieblichen Altersversorgung für Beschäftigte in der Bauwirtschaft zukunftssicher gemacht. Darüber hinaus trägt die Tarifrente wesentlich dazu bei, die Attraktivität der Branche zu erhöhen; zudem stellt sie einen wichtigen Baustein zur Fachkräftebindung und zur Nachwuchsgewinnung dar.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- 60 Jahre Zusatzversorgung in der Bauwirtschaft und kräftiges Beschäftigungs-Plus (1.7.2018)
- Bautarif-Vorschlag vom 17. Mai 2016 findet Zustimmung (10.6.2016)
- Einigung im Bautarifstreit: +4,6% im Westen und +5,3% im Osten bei 22-monatiger Laufzeit (18.5.2016)
- Tarifverhandlung im Baugewerbe nach 36 Stunden vertagt (26.4.2016)
- Bauarbeitgeber unterbreiten Gegenangebot: Zweimal 1,3% mehr Lohn bzw. Gehalt (5.4.2016)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Kleinere Baubetriebe bilden zunehmend seltener aus (21.12.2015)
- Mindestlohngesetz hat beachtliche Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft (20.12.2015)
- Mindestlohn für Dachdecker steigt ab 1. Januar 2016 (15.12.2015)
- Arbeitszeitflexibilisierung in der Bauwirtschaft weiter auf dem Vormarsch (13.12.2015)
- Kapitalgedeckte Zusatzversorgung „Tarifrente Bau“ startet am 1.1.2016 (19.10.2015)
- Tarifabschluss im Bauhauptgewerbe nach Verstreichen der Erklärungsfrist nun verbindlich (16.5.2014; upgedatet am 5.6.)
siehe zudem:
- Bautarife bei Baulinks
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