Umstellung der Kommunikationsnetze betrifft auch Gefahrenmeldeanlagen
(8.6.2015) Leistungsfähige Kommunikationsnetze sind ein Kernmerkmal des Erfolges von Volkswirtschaften. Deshalb investiert die Deutsche Telekom in die Umstellung der gesamten deutschen Netzinfrastruktur. Spätestens Ende 2018 soll ganz Deutschland mit dem so genannten „Next Generation Network (NGN)“ IP-basierte Anschlüsse nutzen.
Diese Erneuerungen betreffen unmittelbar auch sicherheitskritische Infrastrukturen. Denn der klassische Internetzugang für Gefahrenmeldetechniken oder für Wach- und Sicherheitsdienste sowie Leitstellen erfolgte bisher über das Telefonienetz - welches dann abgeschaltet wird.
„Bei älteren Techniken kam es aufgrund der verwendeten Übertragungsprotokolle bereits
zu Problemen“, betont Sebastian Brose, stellvertretender Leiter der Abteilung
„Firmen und Fachkräfte“ bei VdS. Vor der Umstellung des jeweiligen Anschlusses
muss auf eine IP-basierte Übertragung migriert werden – ansonsten werden
Probleme mit der Meldungsübertragung auftreten und die Anlage entspricht nicht
länger den VdS-
„Alarmempfangs-Dienstleister wissen am besten, welche Technologien ihre Kunden nutzen. Sie können frühzeitig informieren und Probleme abstellen“, betont Brose. „Wir empfehlen Errichtern und Sicherungsdienstleistern, alle Kunden, die noch nicht über IP-basierte Übertragungseinrichtungen verfügen, schnell zu informieren und umzurüsten.“ Die zukunftssicherste Variante ist aus der gemeinsamen Sicht von Telekom und VdS die Kombination aus ...
- drahtgebundener IP-Verbindung (DSL) und
- funkbasierter IP-Verbindung (GPRS/UMTS oder LTE).
Die Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, VdS 2311, bieten bereits seit Jahren verschiedene Lösungen für diese neue Herausforderung.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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- Neue Richtlinie VDI 4705 zum Notrufmanagement für Aufzüge erschienen (16.7.2013)
siehe zudem:
- Security-Magazin und Aufzüge im Haustechnik Magazin auf Baulinks
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