Baulinks -> Redaktion  || < älter 2014/0904 jünger > >>|  

GdW zum „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“: Bisher Erreichtes im Gebäudesektor nicht entwerten!

(27.5.2014) Die Wohnungswirtschaft soll die CO₂-Emissionen in ihren Beständen seit 1990 bereits mehr als halbiert haben. Laut der Energieprognose des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sei bis 2020 eine CO₂-Reduktion um insgesamt 66 Prozent gegenüber 1990 zu erwar­ten. Das Bundesumwelt- und -bauministerium (BMUB) sieht je­doch in den kürzlich veröffentlichten Eckpunkten zum „Aktions­programm Klimaschutz 2020“ im Gebäudesektor große zusätz­liche Treibhausgas-Minderungspotenziale, die kurzfristig er­schlossen werden sollen.

„Die Wohnungswirtschaft hat bereits hohe CO₂-Einsparungen erreicht. Die Kostenbelastung von Gebäudeeigentümern und Mietern durch energetische Maßnahmen steigt und steigt. Da­her sind CO₂-Minderungen, die über die GdW-Prognose hinaus­gehen, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten schlicht nicht realisierbar - auch wenn das aus rein technischer Sicht theoretisch möglich wäre", erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko anlässlich der Veröffentlichung einer neuen Ausgabe der Reihe GdW-Argu­mente. Darin erklärt der GdW, warum die Wohnungswirtschaft für ihr weiteres Engage­ment mehr Unterstützung statt weiteres Ordnungsrecht braucht.

Mit dem Aktionsprogramm des BMUB sollen noch in diesem Jahr Maßnahmen festgelegt werden, die zu einer verstärkten Reduktion von Treibhausgasen führen:

  • Deutschland hat nämlich international bis 2020 eine Minderung des Ausstoßes von Klimagasen um 40% gegenüber 1990 zugesagt.
  • Derzeit wird aber nur eine Reduktion um 33% prognostiziert.
  • Die Lücke von 7% soll mit zusätzlichen Maßnahmen geschlossen werden.

„Bisher Erreichtes nicht durch Neudefinitionen entwerten!“

„Die Wohnungswirtschaft will ihre prognostizierten Einsparungen erreichen und dazu brauchen wir vor allem stabile Vorgaben der Politik“, so der GdW-Chef. Dazu müsse insbesondere das Basisjahr 1990, welches in bisher allen Klimaschutzkonzepten der Bundesregierung als generelle Grundlage dient, auch im Gebäudesektor weiter beibe­halten werden.


aus GdW-Argumente - Mai 2014: Die Wohnungswirtschaft hat die CO₂-Emissionen ihrer Bestände bereits um über 50 Prozent reduziert. Die Bundesregierung dürfe nicht mit immer neuen Klimaschutzzielen wieder bei Null ansetzen. (© designdisco für GdW)

„Die bereits getätigten Investitionen dürfen nicht durch Neudefinitionen von Bezugs­jahren entwertet werden“, so Gedaschko. Zur Unterstützung des Gebäudesektors beim Klimaschutz fordert der GdW zudem, die Förderung der energetischen Gebäude­sanierung und der energetischen Stadtsanierung langfristig auf heutigem Niveau zu sichern und ggf. zeitweise aufzustocken.

„Klimaschutz im Gebäudesektor braucht Energieversorgung auf Quartiersebene“

„Die Energiewende kann letztlich nur gelingen, wenn im Gebäudebestand die Fragen der Energieversorgung und des Quartierzusammenhangs stärker in den Mittelpunkt rücken“, so der GdW-Chef. „Wir fordern daher, dass der in Gebäuden und Quartieren erzeugte und direkt durch Mieter verbrauchte Strom - wir nennen das ,Mietereigen­strom’ - dem Eigenstrom gleichgestellt und von der EEG-Umlage entlastet wird.“ Zu­dem dürften Wohnungsunternehmen, die durch Photovoltaik oder Blockheizkraftwerke selbst Energie erzeugen nicht die Gewerbesteuerfreiheit für die Vermietungstätigkeit verlieren. „So werden die Wohnungsunternehmen an der dezentralen Erzeugung von Mieterstrom und damit an einer erfolgreichen Umsetzung der Energiewende gehindert. Das muss sich dringend ändern“, so Gedaschko.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH