Bundestag beschließt flexible Solar-Förderkürzung
(27.2.2011) Kontrovers haben die Abgeordneten am 23.2.2011 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen diskutiert. Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) soll das nationale Recht zur Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) an die EU-Richtline angepasst werden. Danach müssen im Jahr 2020 mindestens 18 Prozent des deutschen Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien hergestellt werden.
Die CDU/CSU sagte, dass Deutschland bei der Umsetzung der Richtlinie schon relativ weit sei. Es ginge nach Auffassung der Union auch um Informationen. ”Die Öffentlichkeit muss mitbekommen, dass es die neuen Bestimmungen gibt." Die Frage der Kostenentwicklung müsse im Rahmen einer weiteren Novelle nochmal geprüft werden. Die SPD-Fraktion reichte 14 Änderungsanträge und vier Entschließungsanträge zu dem Entwurf ein, in denen es unter anderem um Maßnahmen zur Vorbildfunktion von öffentlichen Gebäuden und weitere Verpflichtungen im Rahmen von Renovierungen ging. Die Abgeordneten wollten außerdem wissen, warum die Bundesländer von Modernisierungsverpflichtungen ausgenommen würden. Die SPD sah darin einen Verstoß gegen das Recht aus Brüssel. Alle Anträge wurden mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.
Die FDP mahnte einen vernünftigen Kompromiss an, damit Biogas eine Chance im Wärmemarkt bekommen könne. Aus den Reihen der Linkspartei wurde vermerkt, dass es bei den Vorschriften zur Sanierung öffentlicher Gebäude zu viele Schlupflöcher gebe, um Ausführungen in die Länge zu ziehen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass den großen Energieerzeugern keine Daumenschrauben bezüglich ihrer hohen Gewinnerwartung angelegt würden. Man könne die Schuld für höhere Preise nicht nur beim Ausbau der erneuerbaren Energien suchen.
Nach der Diskussion wurde der Gesetzesentwurf mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen von SPD und Linkspartei bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
EEG-Änderung wird von der Solarbranche mitgetragen
Die Solarstromförderung kann also ab dem 1. Juli um 3 bis 15 Prozent zusätzlich gekürzt werden. Die Förderanpassung greift aber nur, wenn der Zubau an Photovoltaik-Leistung in diesem Jahr entsprechend hoch ausfällt. Diese Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird von der Solarbranche mitgetragen: "Diese Regelung hält Klima- und Verbraucherinteressen im Einklang", erklärte Günther Cramer, Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). "Die vorgezogene, zubauabhängige Anpassung der Solarförderung wird dazu beitragen, dass sich der deutsche Photovoltaik-Markt auf einen jährlichen Zubau von 3 bis 5 Gigawatt einpendeln wird und damit die Umlage für Solarstrom auf rund 2 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden kann."
Die neue Regelung sieht eine schrittweise und am Marktzuwachs orientierte Reduzierung der Solarstromförderung vor. Dadurch wird eine langfristige Begrenzung der EEG-Umlage zur Markteinführung der Solarstromtechnologie auf rund 2 Cent je Kilowattstunde ermöglicht. Damit macht die Solarstromumlage gleichbleibend etwa 8 Prozent vom Verbraucherstrompreis aus (siehe Eingangsgrafik). Der Anteil von Solarenergie an der Stromerzeugung in Deutschland soll von rund 3 Prozent in diesem Jahr auf rund 10 Prozent im Jahr 2020 gesteigert werden.
Berechnungsgrundlage für die mögliche Förderkürzung ist die Entwicklung der Nachfrage nach Photovoltaik(PV)-Anlagen in den Monaten März bis Mai. Auf Basis dieses Zeitraums wird die Entwicklung für das Gesamtjahr prognostiziert. Im Falle eines sehr starken Marktes wird ein Teil der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli vorgezogen. Wenn die Prognose einen Zubau von weniger als 3,5 GWp für 2011 erwarten lässt, erfolgt die Anpassung der Fördersätze erst zum Jahresanfang 2012. Cramer: "Unsere PV-Roadmap und die Anpassung der Solarstromförderung werden zu einer weiterhin hohen Akzeptanz der Bevölkerung für Solarenergie beitragen. So kann sich Solarenergie auch zukünftig zu einer wichtigen Säule der Energieversorgung entwickeln, die Wertschöpfung im eigenen Lande generiert. Allein über 130.000 Jobs hat die PV-Branche inzwischen in Deutschland geschaffen."
Die jüngste Förderänderung findet im Rahmen des Europaanpassungsgesetzes Erneuerbare Energie (EAG EE) statt und wird voraussichtlich am 18. März den Bundesrat passieren.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- EEG Kompromiss: PV-Förderung soll sich stärker am Zubau ausrichten (23.1.2011)
- SolardachCheck und weitere EnergieSparRatgeber: StromCheck express
- Förderratgeber von co2online
- Fördermitteldatenbank von fe.bis
- Solarstromvergütung: Degression zum Jahreswechsel 15 Prozent (31.10.2011)
- EEG-Umlage 2012 steigt moderat (16.10.2011)
- Mängel beim Berechnungsverfahren der EEG-Umlage (8.9.2011)
- Keine weiteren Einschnitte bei der Solarstromförderung (28.6.2011)
- Intersolar AWARD 2011 an 9 aus 129 (16.6.2011)
- weitere Details...
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