Mängel beim Berechnungsverfahren der EEG-Umlage
(8.9.2011) Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) erwartet, dass 2012 unterm Strich keine höheren Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Verbraucher entstehen. Sollte die EEG-Umlage dennoch angehoben werden, wäre das „lediglich“ die Folge der mangelhaften gesetzlichen Berechnungsgrundlage. Zu viel gezahlte Beträge würden den Verbrauchern aber gutgeschrieben und durch Korrekturen bei der Berechnung im Folgejahr (2013) wieder ausgeglichen. Der BEE fordert gleichwohl, insbesondere das letzte Quartal eines laufenden Jahres noch in die Prognose für die neue EEG-Umlage einzubeziehen.
BEE-Geschäftsführer Björn Klusmann erklärte in diesem Kontext: „Die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien wird von den Übertragungsnetzbetreibern jeweils Mitte Oktober für das Folgejahr festgelegt. Bei der Prognose können also nur die Ausgaben und Einnahmen der ersten neun Monate des laufenden Jahres einfließen. Das letzte Quartal hingegen bleibt unberücksichtigt. Dieses Quartal bringt aber für die Kostenbilanz der Erneuerbaren-Förderung eines Jahres erfahrungsgemäß noch erhebliche Veränderungen mit sich.“ Zur Verdeutlichung:
- Einerseits wird im Herbst und Winter mehr Strom verbraucht als in den Sommermonaten. Dadurch steigen die Einnahmen des EEG-Kontos aus der Umlage, die für jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) gezahlt werden muss, an.
- Andererseits nehmen die Ausgaben für die Vergütung von Ökostrom in dieser Zeit ab, da beispielsweise weniger Solarstrom produziert wird.
Unterm Strich verbessert sich also der Kontostand des EEG zum Jahresende. Diese Verbesserung bleibt bei der Abschätzung der Umlage für das Folgejahr bisher unberücksichtigt, was zu unnötig hohen Umlagewerten führen kann.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
- SolardachCheck und weitere EnergieSparRatgeber: StromCheck express
- Förderratgeber von co2online
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