Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes wird 50
(6.5.2007) SOKA-Bau/Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG (ZVK) wird 2007 50 Jahre alt. Am 31. Oktober 1957 erteilte das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen, Berlin, der ZVK die Erlaubnis, ihren Geschäftsbetrieb als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit aufzunehmen. Ziel der Tarifvertragsparteien (TVP) der Bauwirtschaft war es, Arbeitnehmern der Bauwirtschaft den Aufbau einer zusätzlichen Rente zu ermöglichen, um so branchenspezifische Nachteile hinsichtlich der gesetzlichen Rente auszugleichen.
Denn die Beschäftigung in der Bauwirtschaft war und ist auch heute noch geprägt durch starke Witterungsabhängigkeit mit der Folge von häufigen Arbeitsplatzwechseln und regelmäßigen Arbeitsausfällen. Dies führt u.a. zu spürbaren Einbußen bei der gesetzlichen Altersrente. Die Rentenbeihilfe sollte dazu beitragen, diese Rentenlücke zu schließen. "Auch die Arbeitgeber der Bauwirtschaft waren sehr daran interessiert, für die Arbeitnehmer eine Zusatzrente ins Leben zu rufen, denn Ende der 50er Jahre herrschte im Wirtschaftswunderland Deutschland akuter Arbeitskräftemangel und es war schwer, Arbeitskräfte für den Bau zu gewinnen und auch zu halten. Eine zusätzliche Rente hatte auch das Ziel, Arbeitnehmer langfristig an die Bauwirtschaft binden", erklärt Helmut Becker, Abteilungsdirektor Leistungen ZVK, SOKA-Bau.
Die ZVK wurde als gemeinsame Einrichtung der TVP der Bauwirtschaft gegründet. Verfahren und Inhalte der Rentenbeihilfe regelten Tarifverträge, die am 6. Dezember 1957 für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Das bedeutet, dass die tariflichen Regelungen zur Rentenbeihilfe für alle Betriebe der Bauwirtschaft wirksam wurden. Die Leistungen der Rentenbeihilfe teilten sich seit 1980 in eine "Alters- und Invalidenbeihilfe" und eine "Ergänzungsbeihilfe für langjährige Zugehörigkeit zum Baugewerbe". Seit 2003 sind die Regelungen über die tarifliche Rentenbeihilfe in einem Tarifvertrag zusammengefasst.
Am 1. Januar 1958 nahm die ZVK ihre Tätigkeit auf und bereits ab Januar 1959 konnten die ersten Rentenbeihilfen an ehemalige gewerbliche Arbeitnehmer ausgezahlt werden. 1976 wurde die Rentenbeihilfe auf kaufmännische und technische Angestellte erweitert.
Finanziert wird die Rentenbeihilfe von den Arbeitgebern der Baubranche, die derzeit zwei Prozent der Bruttolohnsumme für die Rentenbeihilfe bei der ZVK einzahlen. In vergleichbarer Höhe lag der Beitragssatz auch in den ersten Jahren der ZVK. Erst in den 70er und 80er Jahren sank der Beitrag deutlich auf 0,70 bis 1,15 Prozent, bevor er Mitte der 90er wieder anstieg.
Anspruch auf Rentenbeihilfeleistungen haben langjährig beschäftigte gewerbliche Arbeitnehmer, Poliere, Ausbilder und Meister, technische und kaufmännische Angestellte, die in Betrieben des Baugewerbes in den alten Bundesländern, im Westberliner Betonsteingewerbe und im Betonsteingewerbe Nordwestdeutschlands tätig sind. In den neuen Bundesländern sind es die freiwillig weiterversicherten Arbeitnehmer im Baugewerbe.
Über eine Million Arbeitnehmer kamen seit Gründung dieses überbetrieblichen Versorgungsweges in den Genuss der zusätzlichen Rente. Durchschnittlich erhalten ehemalige Beschäftige der Baubranche zurzeit rund 1.000 Euro Rentenbeihilfe im Jahr.
BauRente ZukunftPlus
Ohne zusätzliche Altersversorgung geht künftig nichts mehr, denn das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rente sinkt von Jahr zu Jahr. Deshalb bietet SOKA-Bau/ZVK seit 2001 auch eine individuelle betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer der Bauwirtschaft an: Die BauRente ZukunftPlus. "Die BauRente ist optimal auf die mittelständisch strukturierten Betriebe der Baubranche zugeschnitten und lohnt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Die Betriebe sparen Lohnzusatzkosten und die Arbeitnehmer können sich steuerbegünstigt eine zusätzliche Rente mit guter Rendite aufbauen", sagt Konstantin Hünewinkel, Abteilungsdirektor Tarifliche Zusatzrente, SOKA-Bau.
In der Baubranche haben über 7.000 Arbeitgeber für rund 52.000 Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung einen BauRenten-Vertrag mit SOKA-Bau/ZVK abgeschlossen. Der durchschnittliche Monatsbeitrag je Arbeitnehmer für einen BauRenten-Vertrag liegt zurzeit bei rund 80 Euro.
Seit 2005 bietet SOKA-Bau/ZVK auf Basis der Rürup-Förderung auch eine Altersversorgung für Betriebsinhaber an. Die staatliche Förderung, kombiniert mit den leistungsstarken Tarifen der BauRente ZukunftPlus, ist für Arbeitgeber ein guter Weg fürs Alter finanziell vorzusorgen - und die einzige Möglichkeit den Fiskus bei der Altersvorsorge mit ins Boot zu ziehen.
siehe auch für weitere Informationen:
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SOKA-Bau
.... ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG. Beide sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. und IG Bauen-Agrar-Umwelt.
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siehe zudem:
- Verbände und öffentliche Hand auf Baulinks