Tarifvertragsparteien reformieren Zusatzversorgung für Bauarbeiter!
(2.1.2003) "Was die Rentenversicherungsexperten in Politik und Verwaltung bislang nicht fertiggebracht haben, das ist den Tarifvertragsparteien des deutschen Baugewerbes gelungen: Die Umsteuerung eines umlagefinanzierten Altersversorgungssystems in ein Kapitaldeckungsverfahren." Das erklärte heute in Berlin der Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof. Dipl.-Kfm. Thomas Bauer, zur Reform der Zusatzversorgungskasse im deutschen Baugewerbe, die zum 1. Januar 2003 wirksam wird. Zwischen den Tarifvertragsparteien sei ein fairer Interessenausgleich zustande gekommen, der allen Beteiligten schmerzliche Zugeständnisse abverlangt hätte: Die Rentenbezieher müssten ab dem 1. Januar 2003 einen Leistungsverzicht von 5% sowie Einschnitte beim Hinterbliebenengeld hinnehmen. Den Bauunternehmen werde trotz anhaltender Baukrise eine Erhöhung der Beiträge zur ZVK von 1,65 auf 2,00% der Bruttolohnsumme zugemutet. Bauer: "Ohne diese Einschnitte hätte die Zusatzversorgungskasse in wenigen Jahren vor ernsten Finanzierungsproblemen gestanden."
Die Zuspitzung der Krise der Zusatzversorgung im deutschen Baugewerbe führt Bauer auf den dramatischen Beschäftigungsabbau der letzten Jahre zurück. Im Jahre 1995 seien noch 970.000 Arbeitnehmer im westdeutschen Baugewerbe beschäftigt gewesen, für 2002 rechne der Hauptverband nur noch mit etwa 640.000 Beschäftigten. Im Gegenzug werde die Zahl der Leistungsempfänger von 338.000 auf 433.000 wachsen. Damit habe sich das Verhältnis von aktiv Beschäftigten zu Rentnern dramatisch verschlechtert. Bauer: "Das bisherige System hat sich als unbezahlbar erwiesen. Wenn wir nicht gehandelt hätten, wäre es in wenigen Jahren zusammengebrochen."
Für Bauer ist der "Rentenkompromiss im Baugewerbe" ein Beweis für die Handlungsfähigkeit der Tarifvertragsparteien und die Reformfähigkeit des oft als unflexibel gescholtenen Tarifvertragssystems. Bauer: "Ich wünsche mir, dass sich Politik und Verwaltung bei der anstehenden Rentenreform daran ein Beispiel nehmen."
Der Tarifvertrag über die Rentenbeihilfen im Baugewerbe (TVR) gilt nur für das Tarifgebiet der alten Bundesländer und für den Westteil des Landes Berlin. Die ZVK erbrachte 2001 Leistungen in Höhe von 393 Mio. Euro.
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