Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Behrenstr. 42
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E-Mail an BStBK
2002
Freistellungsbescheinigung diskriminiert Baubetriebe (5.6.2002)
Die Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG wird als
Zwangsmittel der besonderen Art eingesetzt, das weit über die gesetzgeberische Intention
hinausgeht und alleine die Baubranche diskriminiert.
2002