Grundsteuereinnahmen der Bundesländer im Vergleich
(12.2.2025) Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, haben im 1. Halbjahr 2024 Deutschlands Gemeinden 8,0 Mrd. Euro Grundsteuer eingenommen. Die Grundsteuer war mit durchschnittlich 13% für die Gemeinden eine der wichtigsten Einnahmequellen nach Gewerbesteuer mit 59% und Einkommensteuer mit 25%.
Der größte Teil der Grundsteuern stammte mit 7,8 Mrd. Euro aus dem Typ B, der für bebaute oder unbebaute Grundstücke anfällt. Der Typ A betrifft dagegen land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis reformierter Regeln und neu festgesetzter Hebesätze erhoben. Daten zu den Grundsteuereinahmen und Hebesätzen ab 2025 liegen noch nicht vor.
10-Jahresvergleich
Die Einnahmen aus der Grundsteuer sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: Im Jahr 2023 nahm der Staat insgesamt 15,5 Mrd. Euro Grundsteuer ein. Das waren 25,2% mehr als vor 10 Jahren. 2013 hatten die Grundsteuer-Einnahmen 12,4 Mrd. Euro betragen. Als Einnahmequelle für die Gemeinden hat die Grundsteuer im selben Zeitraum allerdings an Bedeutung verloren: So machte sie 2013 noch 14,8% der gesamten Gemeindesteuern aus und 10 Jahre später waren es 11%.
Vergleich Grundsteueraufkommen der Bundesländer
Der Anstieg der Grundsteuereinnahmen fiel je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus und hängt vor allem mit der Entwicklung der Grundsteuer-Hebesätze zusammen.
Zunahme des Grundsteueraufkommens von 2013 bis 2023 (Auszug):
- Hessen +56,5% von 0,9 Mrd. Euro 2013 auf 1,4 Mrd. Euro 2023
- Saarland +44,9% auf 0,2 Mrd. Euro
- Rheinland-Pfalz +42,2% auf 0,7 Mrd. Euro
- Sachsen +12,3% von 0,48 Mrd. auf 0,54 Mrd. Euro
- Berlin +12,3% auf 0,86 Mrd. Euro
- Sachsen-Anhalt +13,3% auf 0,27 Mrd. Euro
Anteil der Grundsteuer an Gesamt-Gemeindesteuern 2023 (Auszug):
- Bremen 15,4%
- Berlin 13,6%
- Saarland 13,5%
- Gemeinden in Bayern 7,9%
- Hamburg 8,9%
- Baden-Württemberg 9,2%
Zur Methodik: Es handelt sich um Ergebnisse der Statistik über den Steuerhaushalt vom 1. Halbjahr 2024 sowie des Realsteuervergleichs von 2013 bis 2023.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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