Statements zum verabschiedeten Gebäudetyp-E-Gesetz
(12.11.2024) Am 6. November 2024 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus, kurz Gebäudetyp-E-Gesetz beschlossen. Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden.
Der „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus” (Gebäudetyp-E-Gesetz) wurde im Austausch mit Architekten, Bauwirtschaft, Verbänden und Fachkreisen entwickelt. Das Gesetz soll zusammen mit der „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E”, die das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erarbeitet hat, den Vertragsparteien bei der Gestaltung von Verträgen für Neu- und Umbauten nach dem Gebäudetyp E als Grundlage dienen.
Änderungen im Bauvertragsrecht:
- Einfachere Abweichung von reinen Komfort- und Ausstattungsstandards
- Einfachere Nutzung von innovativen, nachhaltigen oder kostengünstigen Bauweisen und Baustoffen
- Einfachere Abweichung von a.a.R.d.T. (allgemeinen anerkannten Regeln der Technik)
Weitere Informationen und ein PDF-Download zum Gebäudetyp-E-Gesetz stehen auf der Webseite des BMJ oder hier bereit. Ein PDF-Download der „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E” steht auf der Website des BMWSB oder hier zur Verfügung
Dr. Marco Buschmann, Bundesjustizminister (BMJ):
„Bauen in Deutschland ist zu teuer. Das ist ein wesentlicher Grund für den Wohnungsmangel. Die Kosten müssen also runter – insbesondere beim Neubau von Wohnungen. Das Gebäudetyp-E-Gesetz kommt deshalb genau zur richtigen Zeit. Wir werden damit einfaches und innovatives Bauen erleichtern. Konkret geht es um den freiwilligen Verzicht auf Komfortstandards. Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass jede existierende DIN-Norm eingehalten ist. Wer möchte, muss auf die Einhaltung von Komfortstandards verzichten können. Das geltende Bauvertragsrecht macht solche Vereinbarungen unnötig kompliziert. Wir wollen das Bauvertragsrecht deshalb anpassen – und so Bauen einfacher, unbürokratischer und günstiger machen. Das ist keine Kosmetik, sondern ein echter Schritt nach vorne. Fachleute schätzen das Einsparpotential auf mehr als 8 Mrd. Euro pro Jahr. Damit wird der Gebäudetyp E zum Bau-Booster. Klar ist auch: Es geht um Wahlfreiheit beim Wohnkomfort – nicht um Kompromisse bei der Sicherheit. Alle sollen sich den Wohnstandard aussuchen können, der zu ihren Wünschen passt - und zu ihrem Geldbeutel.”
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):
„Gebäudetyp E steht nicht nur für einfach und experimentell, sondern auch für entbürokratisiert. Gemeinsam mit der durch mein Haus und unseren Partnern erarbeiteten Leitlinie stellt die Vertragsrechtsänderung durch das BMJ einen wichtigen Schritt für einfacheres, kostengünstiges und innovatives Bauen dar. Die BGB-Anpassung ermöglicht es, beim Gebäudetyp E rechtssicher vom Baustandard abzuweichen. Das ist eine große Erleichterung für Architekten, Planer, Bauträger und Bauherren. Parallel dazu haben wir die gemeinsame Leitlinie ,Einfach bauen’ finalisiert. Das Praxisdokument ist in Zusammenarbeit mit unseren Partnern im Bündnis bezahlbarer Wohnraum entstanden und bildet durch seine Beispiele und Prozessempfehlungen das Fundament für die Zusammenarbeit beim Gebäudetyp E. Unser Ziel ist, auch in Zukunft qualitätsvoll zu bauen und dabei gleichzeitig schneller und günstiger zu werden, denn der Wohnraumbedarf bleibt hoch. Mit dem Gebäudetyp E überlassen wir kostenintensive, komfortbezogene Entscheidungen darüber, wie künftig gewohnt werden soll, den Vertragsparteien. Das schafft mehr Freiraum, Bauherren finanziell zu entlasten. Ob ich dann 47 Steckdosen in meiner 3-Zimmerwohnung brauche oder nur 30, kann ich in direkter Abstimmung und Abwägung mit meinem Planer entscheiden. Die Gebäudesicherheit, z.B. die Statik oder der Brandschutz, bleibt davon unberührt.”
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK):
„Im Gesetzentwurf wurde den Hauptanliegen der Vereinfachung, Beschleunigung und Ressourcenschonung Rechnung getragen. Mit dem vorliegenden Entwurf ist ein weiterer Meilenstein erreicht, einfaches Planen und Bauen auch zivilrechtlich zu flankieren. Grundsätzlich ebenfalls zu begrüßen ist, nach erster Einschätzung, die Herausnahme der noch im Referentenentwurf enthaltenen Vermutungsregelungen zugunsten einer insoweit klaren gesetzlichen Aussage. Architektinnen und Architekten erhalten nun mehr Freiheit, gemeinsam mit ihren Auftraggebern innovativere, nachhaltige und kostengünstige Projekte umzusetzen.”
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe e.V.
„Das sind gute Nachrichten. Wir müssen wieder mehr und einfacher bauen. Der Gebäudetyp E hat das Potential, auf nicht notwendige Standards zu verzichten und das Bauen für unsere Unternehmen zu vereinfachen. Gerade in den aktuellen Zeiten war es ein wichtiges Signal, dass Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Marco Buschmann einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegten. Damit das Bauen aber einfacher wird, müssen im nächsten Schritt die Länder in ihren 16 Landesbauordnungen oder der Bund technisch festlegen, wie jene Mindeststandards aussehen sollen, von denen nicht abgewichen werden kann. Durch so eine technische Unterfütterung kann der Gebäudetyp E rechtssicher in der Praxis umgesetzt werden.”
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- BMWSB
- Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK)
- Zentralverband Deutsches Baugewerbe e.V. (ZDB)
ausgewählte weitere Meldung:
- Gebäudetyp-E-Gesetz beschlossen (Bauletter 11.11.2024)
- Änderung des Bauvertragsrechts für den Gebäudetyp-E (12.7.2024)
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- Reaktionen auf die Verabschiedung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) (13.3.2024)
- GEG 2024 – Neuerungen und Maßnahmen (4.1.2024)
siehe zudem:
- Baupolitik, Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), Baubranche, Architektur und Ingenieurbau bei BAULINKS.de
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