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VFF-Merkblätter: Fassadenbegrünung, Nachhaltigkeit, rechtliche Hinweise zu Baukörperanschlüssen

(15.5.2024) Der Technische Ausschuss des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) hat drei neue Merkblätter zur Veröffentlichung freigegeben: „Fassadenbegrünung bei Fenstern und Vorhangfassaden”, „Nachhaltigkeit bei Fenstern, Türen und Fassaden” und „Rechtliche Hinweise zur Durchführung von äußeren Baukörperanschlüssen an Fenstern, Türen und Vorhangfassaden”.

VFF-Merkblatt FA.02: Fassadenbegrünung bei Fenstern und Vorhangfassaden

Das VFF-Merkblatt FA.02: 2024-03 informiert über Besonderheiten der Begrünung von Vorhangfassaden sowie Vorgehängter Hinterlüfteter Fassaden (VHF). Auch umfasst es Hilfestellungen, zur Umsetzung funktionierender Fassadenbegrünungen in Kombination mit transparenten Bauteilen.

(Bild: VFF) 

Das VFF-Merkblatt FA.02 umfasst 24 Seiten. Es wurde in der VFF-Arbeitsgruppe Fassadenbegrünung erstellt in Zusammenarbeit mit:

VFF-Merkblatt NA.01: Nachhaltigkeit bei Fenstern, Türen und Fassaden

Das VFF-Merkblatt NA.01: 2024-03 soll ein umfassendes Verständnis von nachhaltigem Bauen vermitteln und Möglichkeiten nachhaltiger Fenster, Türen und Fassaden (Vorhangfassaden) aufzeigen.

(Bild: VFF) 

Das Merkblatt NA.01 nennt wichtige Begriffe, gesetzliche Vorgaben und Verordnungen und erläutert die allgemeinen Nachhaltigkeitskriterien anhand des 3-Säulenmodells mit ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen Aspekten. 

Hintergründe zur Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) sowie bekannte nationalen und internationalen Gebäudezertifizierungssysteme werden beschrieben. Es wird eine Übersicht zur Nachweiserbringung mittels Umweltproduktdeklarationen (EPD) und Herstellernachweisen vermittelt. Ein Kapitel behandelt Nachhaltigkeitsaspekte transparenter Bauteile, ein anderes erläutert Planungsverpflichtungen des Auftraggebers mit Hinweisen zur Ausführungs- und Bauablaufplanung sowie zu Anforderungen an die Nachhaltigkeit in der Ausschreibung. Das Merkblatt schließt mit einem Literaturverzeichnis. 

Das Merkblatt NA.01 umfasst 20 Seiten und wurde in der VFF-Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit und gefährliche Substanzen erstellt in Zusammenarbeit mit:

VFF-Merkblatt VOB.06: Rechtliche Hinweise zur Durchführung von äußeren Baukörperanschlüssen an Fenstern, Türen und Vorhangfassaden

Das VFF-Merkblatt VOB.06: 2024-04 soll die Leistungspflichten des Bauherren und seiner Planer bei äußeren Baukörperanschlüssen an Fenstern, Türen und Vorhangfassaden aus rechtlicher Sicht aufzeigen und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten darlegen. Weiterhin werden gewerkeübergreifende Schnittstellen und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers erläutert.

(Bild: VFF) 

Das Merkblatt VOB.06 erläutert Begriffserklärungen, die vertraglichen und rechtlichen Grundlagen sowie die relevanten Normen. Es werden Details zu den Planungspflichten des Auftraggebers und der Leistungsbeschreibung ausgeführt. Die Anforderungen während der Projektabwicklung werden unterteilt in Koordinationsverpflichtung des Auftraggebers sowie Pflichten und Rechte des Auftragnehmers. 

Anforderungen an Wartung, Pflege, Inspektion und Instandsetzung werden erläutert und praxisorientierte Hinweise für den Auftragnehmer gegeben.

In den Anhängen des Merkblatts werden Auszüge aus der Bauordnung, baurechtlichen Gesetzen und Regelwerken sowie der relevanten ATV zum Thema „Abdichtung” und der ATV DIN 18336 „Abdichtungsarbeiten” zusammengestellt. Das Merkblatt schließt mit einem Vorschlag für einen Ausschreibungstext der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) für den Bauanschluss für alle Rahmenmaterialien.

Das Merkblatt VOB.06 „Rechtliche Hinweise zur Durchführung von äußeren Baukörperanschlüssen an Fenstern, Türen und Vorhangfassaden” umfasst 28 Seiten und wurde in einer VFF Ad-Hoc-Gruppe erarbeitet in Zusammenarbeit mit Vertretern:

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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