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Investitionsbeschleunigungsgesetz im Sinne der Bauindustrie

(16.8.2020) „Die Bauindustrie begrüßt außerordentlich den Beschluss des Kabinetts zur Verabschiedung des Investitionsbeschleunigungsgesetzes. Das ist genau das richtige Zeichen zur richtigen Zeit. Um die Wirtschaft anzukurbeln und die Ziele zur klimafreundlichen Mobilität zu erreichen, müssen wir schneller planen und bauen können", kommentierte Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB), des Kabinettsbeschluss.

Das Gesetz solle folgende Maßnahmen beschleunigen:

  • Schnelleres Bauen an der Schiene:
    Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene soll künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren notwendig sein.
      
  • Kürzere Verwaltungsgerichtsverfahren:
    In erster Instanz sollen künftig Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe zuständig sein, z. B. für Landesstraßen, Hafenprojekte oder Windräder.
      
  • Sofortiger Vollzug von Baurecht:
    Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte - wie Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau - wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet.
      
  • Schnellere Prüfung der Raumverträglichkeit:
    Künftig kann unter Umständen auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden, wenn keine entsprechenden Konflikte zu erwarten sind. Darüber hinaus wird das Verfahren stärker digitalisiert.

„Das Investitionsbeschleunigungsgesetz regelt die Dinge, die bisher geklemmt haben. Das Beschleunigen von Genehmigungen, die Anwendung von Baurecht und das Entschlacken der Verfahren gibt unseren Unternehmen Planungssicherheit in dieser wirtschaftlich ungewissen Zeit. Gemeinsam können wir jetzt noch besser unsere Infrastruktur modernisieren und Deutschland als attraktiven Wirtschaftsstandort wesentlich schneller ausbauen“, freut sich Dieter Babiel.

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