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Architekturpreis „Gebäudeintegrierte Solartechnik“ zum 8. Mal ausgelobt


  

(26.4.2020) Die Solarenergienutzung an Gebäuden ist ein zentrales Thema auf dem Weg zur Klimaneutralität. Solartechnische Systeme sollten inzwischen selbstverständliche Bestandteile von Gebäudehüllen sein - auch im Rahmen energetischer Sanierungen. Wünschenswert ist, dass Architekten heute durch ihr Beraten und Handeln die Sensibilität für die Verbindung von Gebäude und Solartechnik steigern und somit regenerativen Energien zu einer weiteren Verbreitung verhelfen.

Zur Unterstützung des Themas hat der Solarenergieförderverein Bayern (SeV) wieder den „Architekturpreis Gebäudeintegrierte Solartechnik 2020“ ausgelobt - inzwischen zum achten Mal! 

Hof 8, Architekturbüro Klärle (Foto © Brigida Gonzalez) - Bild aus dem Beitrag „Architekturpreis ,Gebäudeintegrierte Solartechnik 2017‘ entschieden“ vom 6.11.2017.

Teilnahmeberechtigt sind weltweit alle Architekten, Eigentümer/ Betreiber und So­lar­technik-Unternehmen - privat oder gewerblich, industriell oder öffentlich - von mindestens einer Solaranlage (Solarstrom und/oder -wärme), die einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bildet. Die Inbetriebnahme - das heißt die nachweisbare erste Energielieferung dieser Anlage - muss im Zeitraum 1.1.2017 bis 30.6.2020 erfolgt sein.

Der Einsendeschluss für den Wettbewerb ist der 31. Juli 2020. Der 1. Preis ist mit 15.000 Euro dotiert, weitere 10.000 Euro sind für Anerkennungspreise vorgesehen, zusätzlich 2.000 Euro werden für eine studentische Arbeit bereitgestellt.

Die Teilnahmeunterlagen sind unter sev-bayern.de einzusehen bzw. herunterzuladen oder können beim SeV angefordert werden.

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