2017 keine KfW-Zuschüsse mehr zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Bad und im Wohnumfeld
(13.8.2017; zuletzt upgedatet am 9.8.2018) Künftig werden im Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ nur noch Einbruchschutz-Maßnahmen gefördert. Die Reduzierung von Barrieren wird dagegen nicht mehr gefördert - das betrifft insbesondere Maßnahmen in Bad- und Sanitärräumen wie den Einbau bodengleicher Duschen und neuer Sanitärobjekte. Der Förderstopp gilt aber auch für Maßnahmen ...
- an Zuwegen, im Eingangsbereich von Gebäuden und im Wohnumfeld zur Überwindung von Treppen und Stufen,
- zur Anpassung der Raumaufteilung und des Schwellenabbaus,
- zur Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag und
- zur Schaffung von Gemeinschaftsräumen und Mehrgenerationenwohnen.
Das bereits auf 75 Mio. Euro erhöhte Förderbudget ist für 2017 vergeben bzw. für diejenigen reserviert, die bereits einen Zuschussantrag gestellt und ihre Förderzusage in der Tasche haben. Diese können ihr Vorhaben wie geplant durchführen und im Anschluss die Auszahlung der Fördergelder im KfW-Zuschussportal beantragen.
Ansonsten heißt es Abwarten und auf die Einstellung des neuen Förderbudgets im Bundeshaushalt für 2018 hoffen. Förderpolitik, Förderprogramme und Etats stehen und fallen auch mit dem Ausgang der Bundestagswahl im September. Die KfW-Fördergelder kann gleichwohl nur derjenige bekommen, dessen Antrag vor Beginn der Maßnahme bewilligt wurde.
Alternative: Förderkredit
Alternativ zum Zuschuss können Maßnahmen über einen zinsgünstigen KfW-Kredit im gleichnamigen Programm „Altersgerecht Umbauen“ finanziert werden. Ein Förderkredit von bis zu 50.000 Euro je Wohnung kann über die Hausbank beantragt werden. Die kümmert sich um Antrag, Auszahlung und Abwicklung. Neben den günstigen Effektivzinssatz ab derzeit 0,75 %, bieten die KfW-Kredite mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren und tilgungsfreien Anlaufjahren handfeste Vorteile, Umbaumaßnahmen ohne Eigenkapital günstig zu finanzieren.
Update: Barrierereduzierung wird wieder gefördert
Private Eigentümer und Mieter können wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Zur Verfügung stehen 75 Mio. Euro - siehe Beitrag dazu vom 9.8.2018.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Barrierereduzierung wird wieder gefördert, und Mittel für Einbruchschutz wurden aufgestockt (9.8.2018)
- Einführung gestaffelter KFW-Zuschüsse für Einbruchschutz-Maßnahmen (19.9.2017)
- Buchvorstellung: Funktions- und Konstruktionsmängel beim Barrierefreien Bauen (6.9.2017)
- Bundesbauministerin fordert Aufstockung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ (20.8.2017)
- Kostenkennwerte für 44 Beispielobjekte Barrierefreies Bauen (20.8.2017)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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- Studie „Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich“ (9.4.2017)
- Broschüre „Die Immobilien-Leibrente“ erklärt Hausverkauf gegen lebenslange Rente (9.4.2017)
- BBSR-Arbeitshilfe zu Wohnungen für jede Lebensphase für Planer und Bauherren (5.2.2017)
- Mehr Geld zur Förderung von Einbruchschutz und Barrierefreiheit (8.1.2017)
- 25% mehr KfW-Zuschüsse für Einbruchschutz-Maßnahmen und Barrierereduzierung (22.11.2015)
- Honorierung beim barrierefreien Bauen (13.11.2016)
siehe zudem: