Einführung gestaffelter KFW-Zuschüsse für Einbruchschutz-Maßnahmen
(19.9.2017) Mit dem Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW aktuell insbesondere Maßnahmen zum Einbruchschutz. (Zur Erinnerung: „2017 gibt es keine KfW-Zuschüsse mehr zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Bad und im Wohnumfeld“.) Angesprochen werden mit dem Förderprogramm sowohl Eigentümer als auch Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Ab sofort gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse:
- Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20% (vorher 10%) bezuschusst.
- Für alle weiteren förderfähigen Kosten, die über 1.000 Euro hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10% gewährt.
Diese neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude. Außerdem wurde eine 12-monatige Sperrfrist nach der ersten Förderzusage eingeführt, um eine breite Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen für viele Interessenten zu ermöglichen
Bundesbauministerin Barbara Hendricks begründet diese Neuregelung so: „Die hohe Nachfrage nach unseren Zuschüssen zeigt, dass es beim Einbruchschutz einen großen Bedarf gibt. Wir haben die Zuschussförderung deshalb verbessert. Wir wollen privaten Hauseigentümern und vor allem auch Mietern durch höhere Zuschüsse künftig noch stärker dabei helfen, auch kleinere Einbruchschutzmaßnahmen in den eigenen vier Wänden durchzuführen.“
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière ergänzt: „Der Einbruch in die eigenen vier Wände ist für die Betroffenen ein massiver Eingriff, der häufig zu anhaltender Verunsicherung und Ängsten führt. Neben dem materiellen Schaden ist die Verletzung von Privat- und Intimsphäre die oftmals mindestens ebenso bedeutende Beeinträchtigung. Gegen Wohnungseinbruch hilft auch Eigenvorsorge. Dabei helfen wir. Das Förderprogramm wird stark nachgefragt und wirkt. Wir wollen Mieterinnen und Mieter noch stärker unterstützen. Dies erreichen wir mit der Einführung gestaffelter Zuschüsse.“
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe, betont: „Mit der Neuerung der KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz wollen wir die Attraktivität von kleinvolumigen Investitionsmaßnahmen weiter steigern. ... Bereits mit geringen Beträgen können Eigentümer und Mieter ihre Wohnungen und Häuser gegen Einbruch sinnvoll schützen. Dies wird nun durch die gestaffelte Zuschussregelung betont.“
Anträge müssen vor Vorhabensbeginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Die Mindestinvestitionssumme zur Antragsstellung liegt bei 500 Euro. Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgeführt werden und werden bis zu einem Investitionsvolumen von max. 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.
Seit November 2015 gewährt die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Zuschüsse für einbruchhemmende Maßnahmen. Bis zum 30. Juni 2017 wurden über 120.000 Wohneinheiten gefördert.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- kfw.de/einbruchschutz
- KfW-Zuschussportal
- KfW Bankengruppe
- Bundesbauministerium
- Bundesinnenministerium
- Förderratgeber von co2online und Fördermitteldatenbank von fe.bis
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siehe zudem:
-
Einbruchschutz sowie Türtechnik, Fenstertechnik und Gebäudesicherung und Bestandsumbau (SanReMo) bei Baulinks