Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert neues Energieeinspargesetz
(1.5.2017) Zur Stärkung des Klimaschutzes fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung ein Energieeinspargesetz, welches ein verbindliches Ziel zur Verringerung des Primärenergiebedarfs um 50% bis 2050 vorschreibt. Das Gesetz soll auch Zwischenschritte für 2030 und 2040 enthalten, fordert die Grünen-Fraktion in einem Antrag (siehe Bundestag-Drucksache 18/12095). Auch wünscht man sich ...
- die Beseitigung von regulatorischen Energieeffizienz-Barrieren,
- eine Unterstützung für die schnellstmögliche Umstellung auf erneuerbare Energien sowie
- ein Konzept zu Steuern und Umlagen auf Energie, so dass „sich der CO₂-Ausstoß eines Energieträgers stärker im Preis widerspiegelt“.
Die „Drei großen E": Einsparung, Effizienz, Erneuerbare
Nach Ansicht der Fraktion muss die Energiepolitik drei Prinzipien verfolgen, um das Klimaziel zu erreichen:
- "Erstens Energieverschwendung beenden,
- zweitens die Energienutzung auf effiziente Technologien umstellen und
- drittens den verbleibenden Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen erzeugen."
Eine konsistente Strategie der „Drei E“ müsse mehr tun, als den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Gleichzeitig müsse auch der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden. Das mache die Energiewende preiswerter und mindere die Nutzungskosten.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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