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DStGB: „Smart-Meter ist unverzichtbarer Baustein der Energiewende“

smarter Stromzähler
smarter Stromzähler
  

(15.12.2015) „Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in einem intelligenten Stromversorgungssystem, zu dem auch Smart Meter gehören, einen unverzichtbaren Baustein der Energiewende. Speziell eine innovative Umwelttechnologie und eine intelligente Energienutzung durch denkende Stromsysteme und Zähler - also ,smart grids‘ und ,smart meter‘ - sowie der Ausbau der Elektromobilität und der Speicherkapazitäten kön­nen erheblich zur Energieeinsparung und damit zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele beitragen“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg Mitte November in Berlin.

Die Verbraucher sollen von dieser Entwicklung ebenfalls profi­tieren können, indem sie ...

  • eine genaue Darstellung ihres Verbrauchsverhaltens erhalten - was zu einem energiesparendem Verhalten motiviere - und
  • Stromlieferverträge abschließen, die besser zu ihrem individuellen Verbrauchs­verhalten passen und schon deshalb günstiger sind.

Überdies seien auch Tarife mit wirtschaftlichen Anreizen zu Verbrauchsverlagerungen möglich (so genannte „variable Tarife“). Ferner machten intelligente Messsysteme ei­ne Vor-Ort-Ablesung entbehrlich und sollten so Zeit und Geld sparen. Es ist richtig, dass dabei dem Datenschutz Rechnung getragen werden muss. Allerdings schaffe der jetzt vorgelegte Entwurf zum Messstellenbetriebsgesetz die Vorausset­zungen hierfür. Verbraucher bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstun­den behalten danach ihre Daten „vor Ort“ allein zum Zwecke der Verbrauchsveran­schaulichung. Nur wenn vom Verbraucher ein Tarif gewählt wird, der eine feinere Messung und Übermittlung erfordert, würden weitere Daten an Netzbetreiber und Lieferanten versendet.

Der Verbraucher hätte es demnach also selbst in der Hand, ob die Daten an Dritte kommuniziert werden. So auch in dem aktuell kritisierten Fall, in dem Netzbetreiber oder Vermieter bereits jetzt den Einbau eines intelligenten Messsystems veranlassen und hierfür die Kosten tragen, auch wenn die vorgesehen Grenze von 6.000 Kilowatt­stunden nicht erreicht wird - siehe dazu u.a. Baulinks-Beitrag „Zwangsdigitalisierung der Haustechnik durch die Kellertür?“ vom 27.9.2015.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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