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Rollout intelligenter Messsysteme kann/muss nun beginnen

smarter Stromzähler
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(3.2.2020) Mit der am 31. Januar veröffentlichten Marktanalyse hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die technische Möglichkeit zum Einbau von Smart-Meter-Gateways als Herzstücke von intelligenten Messsystemen festgestellt. Damit sind die Voraussetzungen des Gesetzes über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG) erfüllt, und der Rollout kann beginnen.

Die Marktanalyse hat u.a. ergeben:

  1. Die für den sicheren Betrieb notwendige Infrastruktur (Smart-Meter > Gateway > Administratoren > Smart-Metering-Public-Key-Infrastruktur) steht vollständig zur Verfügung.
  2. 39 Unternehmen sind derzeit als Smart-Meter-Gateway-Administratoren beim BSI registriert und bieten Dienstleistungen zur Gewährleistung des sicheren Betriebs der smarten Messsysteme an.
  3. Zur Wahrung von Privatsphäre und Vertraulichkeit werden die übermittelten Messwerte verschlüsselt und integritätsgesichert. Die hierfür nötigen digitalen Zertifikate werden derzeit von 11 Zertifizierungsdienstleistern angeboten.
  4. Mit der Anpassung ihrer Prozesse hat die Energiewirtschaft sichergestellt, dass Daten aus den smarten Messsystemen empfangen und verarbeitet werden können.
  5. Aktuell haben drei Smart-Meter-Gateway-Hersteller das Produkt-Zertifizie­rungs­verfahren des BSI erfolgreich abgeschlossen.

6.000 bis höchstens 100.000 kWh

Die Marktanalyse bildet die Grundlage für die Feststellung der technischen Möglichkeit nach §30 MsbG durch das BSI, mit der bei Vorliegen aller Voraussetzungen offiziell die Rollout-Verpflichtung der grundzuständigen Messstellenbetreiber beginnt. Die Voraussetzungen zum Einbau von smarten Messsystemen sind erfüllt, da drei Smart Meter Gateways voneinander unabhängiger Hersteller vom BSI zertifiziert wurden und die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme durch das BSI festgestellt wurde. Damit sind nun grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichtet, Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh bis höchstens 100.000 kWh mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Bei einem Jahresstromverbrauch von weniger als 6.000 kWh ist der Einbau optional und die Entscheidung über einen Einbau liegt beim grundzuständigen Messstellenbetreiber. Messsysteme, die nicht den Anforderungen des BSI entsprechen, dürfen dort nicht mehr verbaut werden.

„Mit der Zertifizierung der drei Smart Meter Gateways haben wir bewiesen, dass auch hohe Sicherheitsanforderungen, die wir im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgestellt haben, erfüllt und umgesetzt werden können. Der verpflichtende Rollout der Smart-Meter-Gateways kann nun beginnen, die Digitalisierung der Energieversorgung in Deutschland ist damit einen entscheidenden Schritt weiter“, erklärte BSI-Präsident Arne Schönbohm anlässlich der Veröffentlichung der Marktanalyse.

Verbraucher- und Fachinfos online

Für Verbraucher, die sich über die Digitalisierung der Energiewende und das Thema Smart Meter Gateway informieren möchten, hat das BSI umfassende und leicht verständliche Informationen unter bsi-fuer-buerger.de online gestellt. Fachinformationen zum Thema Smart-Metering sind unter bsi.bund.de/SmartMeter abrufbar.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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