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10%-Wohnflächenklausel könnte fallen

SPD-Rechtspolitiker
Dirk Wiese beim
„Frontal 21“-Interview
  

(20.10.2015) „Es wird Einsparungen geben für Mieterinnen und Mieter. Das ist Mieterschutz, den wir hier auf den Weg bringen, und das ist ein guter Ansatz.“ Mit diesen Worten kündigte der SPD-Rechtspolitiker Dirk Wiese in einem Inter­view mit dem ZDF-Magazin „Frontal 21“ (gesendet am 20. Oktober 2015, 21.00 Uhr) eine seit langem geforderte Ände­rung des Mietrechts an.

„Trickserei bei der Wohnfläche“

Zur Erinnerung: Mieter klagen seit Jahren darüber, sich bei Wohnflächenabweichungen von weniger als 10% wegen ei­ner BGH-Grundsatzentscheidung rechtlich nicht durchsetzen zu können. So zahlen sie Miete für eine Wohnfläche, die es tatsächlich gar nicht gibt. Zudem wirken sich diese Wohnflächenabweichungen bei Miet­erhöhungen und Betriebskostenabrechnungen aus.

Die Große Koalition habe sich deshalb grundsätzlich darauf geeinigt, die 10-Prozent-Hürde zu kippen, erklärte Wiese weiter. Der Politiker hält eine neue Grenze von 5% für möglich. Letzte Details müssten noch geklärt werden.

Seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2004 gibt es die To­leranzgrenze bei Wohnflächenabweichungen: Nur bei Wohnungen, deren tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Mietvertrag abweicht, können Mieter vor Gericht ihre Ansprüche problemlos durchsetzen. Bei weniger als zehn Pro­zent haben sie dagegen bisher so gut wie keine Chance, rechtlich dagegen vorzuge­hen, und zahlen drauf - siehe auch Baulinks-Beitrag „BGH: Mietminderung bei mehr als 10 Prozent zu kleiner Wohnung“ vom 19.5.2004.

Mieterverbände, Fachanwälte und Politiker kritisieren diese 10-Prozent-Hürde seit Jah­ren als zu hoch. Der Deutsche Mieterbund schätzt immerhin, dass bei jeder zweiten bis dritten Wohnung die angegebene Wohnfläche falsch ist!

Wiese pocht auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD. Darin heißt es: „Wir werden für alle Rechtsgebiete klarstellen, dass nur die tatsächli­che Wohn- beziehungsweise Nutzfläche Grundlage für Rechtsansprüche, zum Beispiel für die Höhe der Miete, für Mieterhöhungen sowie für die umlagefähigen Heiz- und Betriebskosten sein kann.“ Das müsse jetzt im zweiten Mietrechtspaket umgesetzt werden. Ein Gesetzesentwurf soll Anfang nächsten Jahres im Parlament vorliegen. „Wenn alles gut läuft, könnte das Gesetz bis zur Sommerpause 2016 durch sein“, schätzt SPD-Politiker Wiese.

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