Baulinks -> Redaktion  || < älter 2015/1671 jünger > >>|  

Vergaberecht soll „völlig neu“ geordnet werden

Vergabe-Stempel
© Coloures-pi / Fotolia
  

(17.10.2015) Die Bundesregierung will das Vergaberecht in Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien völlig neu ordnen. Ziel der Modernisierung ist es, die Vergabefahren effizienter, ein­facher sowie flexibler zu gestalten und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren zu er­leichtern - so heißt es zumindest in dem von der Bundesre­gierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisie­rung des Vergaberechts (18/6281). Die Interessen mittelstän­discher Unternehmen sollen demnach vorrangig berücksichtigt werden, indem öffentliche Aufträge in Form von Losen verge­ben werden müssen. Eine Gesamtvergabe sei nur aus wirt­schaftlichen und technischen Gründen möglich. Zur Verbesse­rung der Anwen­derfreundlichkeit soll das deutsche Vergabe­recht auch eine neue Struktur bekommen; insbesondere das Gesetz gegen Wettbe­werbsbeschränkungen (GWB) will man grundlegend überarbeiten.

Die durch die neuen EU-Vergaberichtlinien eröffneten Handlungsspielräume will die Bundesregierung nutzen. So sollen öffentliche Auftraggeber zukünftig mehr Möglich­keiten bekommen, soziale, umweltbezogene und innovative Vorgaben zu ma­chen. Dies komme dann auch Unternehmen zugute, die ihrer Verantwortung bis hinein in die Produktions- und Lieferketten nachkommen würden. Es sollen so Anreize für Un­ternehmen gesetzt werden, internationale Standards zur Unternehmensverantwortung einzuhalten. Mit Blick auf die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren oder die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei der Defi­nition der Leistung sollen von den öffentlichen Auftraggebern sogar zwingende Vorga­ben gemacht werden.

Verfahren grundsätzlich elektronisch

Auftraggeber und Unternehmen sollen in jedem Stadium des Verfahrens grundsätzlich elektronische Mittel nutzen. „Die elektronische Kommunikation betrifft insbesondere die elektronische Erstellung und Bereitstellung der Bekanntmachung und der Vergabe­unterlagen, die elektronische Angebotsabgabe sowie die elektronische Vorbereitung des Zuschlags“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die elektronische Kommunikation sei zwingend. Dabei sei es unerheblich, ob im Einzelfall eine Bau- oder Dienstleistung oder eine Lieferung vergeben werde.

Umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen nach den Vorschriften des Entwurfs die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhal­ten. Dies gelte besonders für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Ta­rifverträgen und den Mindestlohn. Unternehmen, die bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende Verpflichtungen dieser Art verstoßen haben, können von Vergaben ausgeschlossen werden.

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Schließlich sollen auch die Regeln zur Eignungsprüfung vereinfacht werden. Mit Ein­führung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird die Pflicht der Bie­ter, umfangreiche Nachweise und Bescheinigungen bereits in einem sehr frühen Ver­fahrensstadium einzureichen, durch die Abgabe einfacher Erklärungen ersetzt - siehe dazu aber auch den Beitrag „ZDB und HDB lehnen EEE ab und favorisieren etabliertes Präqualifikationsverfahren“ vom 16.9.2015.

Bundesrat  will Änderungen

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme einige Änderungen an dem Gesetz. So wollen die Länder, dass zukünftig nach einer Neuvergabe von Linien des Schienenper­sonennahverkehrs (SPNV) das Personal der bisherigen Bahngesellschaft an den neuen Betreiber übergehen soll. Im Vergaberecht gab es diese Pflicht bisher nicht. Weiter fordern die Länder, dass strafrechtliche Urteile gegen Unternehmen im Ausland eben­falls zum Ausschluss von Vergaben führen müssen. Es bestehe die Gefahr einer nicht begründbaren Ungleichbehandlung.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH