Vorsicht beim kaufmännischen Bestätigungsschreiben
(23.11.2014) Kostenbudgets müssen eingehalten werden. Deshalb ist die Budgetierung eines Bauvorhabens für Investoren eine der wichtigsten Aufgaben, so die ARGE Baurecht. Projekte lassen sich als Pauschale oder zum Einheitspreis kalkulieren; auch Mischformen sind denkbar. Wichtig ist die genaue Festlegung der Modalitäten. Gelegentlich kommt es nämlich bei der Abrechnung zum Streit, welche Kostenart vereinbart war. Die Unterschiede können erheblich sein und den Investor viel Geld kosten, warnt die ARGE Baurecht und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG Koblenz Az. 3 U 116/13).
Der Fall: Die streitenden Parteien hatten sich zunächst auf einen Pauschalpreis geeinigt und das Zustandekommen des Vertrages mit einem so genannten kaufmännischen Bestätigungsschreiben festgehalten. Darin war allerdings die Abrechnung nach Einheitspreisen angegeben. In solchen Fällen hat der Auftragnehmer die Beweislast für die von ihm behauptete Vergütung.
Das kaufmännische Bestätigungsschreiben half dem Auftragnehmer im konkreten Fall nicht weiter, weil es die vorherigen Vertragsverhandlungen wesentlich abweichend wiedergab. Der Investor hatte also Glück - gegenteilige Fälle sind aber auch denkbar. Die ARGE Baurecht rät deshalb, komplexe Vereinbarungen und Schriftstücke lieber frühzeitig aufzusetzen und vom Baurechtsanwalt prüfen zu lassen, statt es auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben mit ungewissem Ausgang ankommen zu lassen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- 10-Punkte-Plan von ARGE Baurecht zum „perfekten“ Bauvertrag (13.12.2015)
- Entschädigung für den Nutzungsausfall bei verspäteter Wohnungs-Übergabe (30.8.2015)
- VPB rät von getrennten notariellen Beurkundungen beim Hauskauf ab (12.4.2015)
- Empfehlungen zur Formulierung einer Baubeschreibung vom Fraunhofer IRB Verlag (25.1.2015)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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- Kostenfreie Muster-Ingenieurverträge von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau aktualisiert (28.9.2014)
- ARGE Baurecht: Planer können für Änderungen Zusatzhonorare vereinbaren (17.8.2014)
- aktualisiert: Kostenlose Handwerkervertrags-Muster von ZDB und Haus & Grund (15.6.2014)
- Fachbuch „Bauprojekte erfolgreich steuern und managen“ in zweiter Auflage (30.1.2014)
- Baurecht-App „Handwerk & Recht“ vom Gentner Verlag: kostenlos für iOS und Android (13.1.2014)
- Neues RIB iTWO-Modul integriert Nachunternehmerprozess in die Kalkulation (20.9.2013)
siehe zudem:
- Baurecht und Bauverträge auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Baurecht, VOB bei Baubuch / Amazon.de