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Altersgerechte Wohnungen entlasten Haushalte um 5,2 Mrd. Euro jährlich

Studie „Potenzialanalyse altersgerechte Wohnungsanpassung“
  

(31.8.2014) Die Versorgung von Pflegebedürftigen in altersge­rechten Wohnungen soll öffentliche und private Haushalte bei den Pflege- und Unterbringungskosten um 5,2 Mrd. Euro ent­lasten können - und zwar jährlich. Davon würden 2,2 Mrd. Euro auf die privaten Haushalte und 3 Mrd. Euro auf die staatlichen Träger der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe entfallen. Das geht aus der vom BBSR veröffentlichten Studie „Potenzialana­lyse altersgerechte Wohnungsanpassung“ im Auftrag des BMUB hervor.

Die Prognos AG hat aktuell verfügbare Daten sowie Ergebnisse des KfW- Programms „Altersgerecht Umbauen“ ausgewertet und potenzielle Effekte einer flächendeckenden Versorgung mit altersgerechten Wohnungen für die öffentlichen und privaten Haushalte ermittelt. Demnach hätte der Heimeintritt von etwa 15% der Pflegebedürftigen verhindert wer­den können, wenn im Jahr 2012 alle ambulant versorgten Pflegebedürftigen in einer altersgerechten Wohnung gelebt hätten.

  • Die Zahl der stationär versorgten Personen wäre damit von 735.000 auf etwa 473.000 gesunken.
  • Bis zum Jahr 2030 werde das Einsparpotenzial durch altersgerechten Umbau der Studie zufolge auf bis zu 7,5 Mrd. Euro pro Jahr steigen.  Grund dafür sind vor allem die demografisch bedingte Zunahme der Pflegebedürftigen und die Ent­wicklung der Pflegekosten.

„Bisher ist nur ein Bruchteil der Wohnungen in Deutschland altersgerecht. Durch einen entsprechenden Umbau können die Menschen länger im gewohnten Umfeld bleiben und die stationäre Versorgung im Pflegeheim herausgezögert, wenn nicht ganz verhindert werden. Das rechnet sich am Ende nicht nur für die öffentlichen Haushalte“, so BBSR-Direktor Harald Herrmann.

Die Einsparungen resultieren daraus, dass bei den Pflegekosten die ambulante Pflege auf Grund der geringeren Personalintensität sowie der Einbindung von Angehörigen und Ehrenamtlichen im Durchschnitt günstiger ist. „Die Studie macht deutlich, dass die staatliche Förderung des altersgerechten Umbaus die Anreize für private Eigen­tümer, Vermieter und Mieter deutlich erhöhen kann. Es sind vor allem die privaten In­vestoren, von denen der Impuls für eine Anpassung der Wohnung ausgehen muss“, so Harald Herrmann. Ein rechtzeitiger altersgerechter Umbau von Wohnungen könne somit zur Begrenzung der Aufwendungen der Pflege- und Sozialkassen sowie der pri­vaten Haushalte beitragen.

Förderung durch KfW und Pflegeversicherung

Das BMUB will die Zuschussförderung mit einem KfW-Programm „Altersgerecht Um­bauen“ erneut einführen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat für die Neuauflage des Programms Mittel in Höhe von 54 Mio. Euro bis 2018 bewilligt. Das KfW-Programm richtet sich an alle Nutzergruppen ohne Einschränkung durch Le­bensalter oder Gesundheitszustand. Darüber hinaus wird der Zuschuss für bauliche Maßnahmen im Rahmen der Pflegeversicherung mit dem Entwurf des Pflegeverstär­kungsgesetzes von 2.557 Euro auf 4.000 Euro angehoben. Das Gesetz soll am 1.1.2015 in Kraft treten.

Mit beiden Maßnahmen werden Schritte zur Ausweitung des Angebots an altersge­rechtem Wohnraum umgesetzt, die in der Studie vorgeschlagen werden.

Die Studie „Potenzialanalyse altersgerechte Wohnungsanpassung“ kann kos­tenfrei per E-Mail an BBSR angefordert werden.  Als PDF-Datei ist sie unter bbsr.bund.de > Programme > Allg. Ressortforschung > Bereich Wohnungswesen ab­rufbar (direkter PDF-Download).

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