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Immobilienbranche begrüßt geplante Verschiebung von Solvency II

Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverbands
Axel Gedaschko
  

(6.5.2012) „Je später Solvency II tatsächlich im Markt einge­führt wird, desto besser ist es für die Immobilienwirtschaft“, erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverbands. Laut Medienberichten bestätigte die EU-Kommission, dass Solvency II erst Mitte 2013, statt Ende 2012, eingeführt werden wird. Hintergrund ist, dass das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten mehr Zeit zur Ausgestaltung benötigen. Tatsächlich angewandt werden soll Solvency II dann ab 2014.

Für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben die Rege­lungen von Solvency II insofern große Bedeutung, da Versi­cherer als Finanzierer von Immobilien eine wichtige Rolle spie­len. Ihre Bedeutung ist in den letzten Jahren gewachsen, da sich einige Banken, nicht zuletzt aufgrund EU-rechtlicher Auf­lagen, aus Teilbereichen der Immobilienfinanzierung zurückgezogen haben. Derzeit sind Versicherer mit rund 34 Milliarden Euro in Immobilien investiert, das sind 3,3 Prozent des gesamten Investitionsvermögens der Versicherer.

Die vorgesehenen Regelungen einer Durchführungsverordnung zu Solvency II seien laut Axel Gedaschko zu eng gefasst. Besonders die risikoarmen Hypothekendarlehen an Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie sämtliche Darlehen oberhalb von einer Million Euro werden dem Spreadrisiko-Submodul für Bonds ohne Rating zugeord­net. Die Verschlechterung der Rahmenbedingungen für risikoarme, breit diversifizierte Anlagen konterkariert damit auch die Ziele von Solvency II nach einer angemessenen und überprüfbaren Risikoorientierung von Versicherern mit der Folge, dass diese fak­tisch nicht mehr als Finanzierer für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zur Ver­fügung stünden.

zur Erinnerung: Solvency II

... ist ein Projekt der EU-Kommission, in dessen Rahmen das Versicherungsaufsichts­recht in Europa grundlegend reformiert werden soll - vor allem hinsichtlich der Solv­abilitäts-Vorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen. Am 10. Juli 2007 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Solvency II-Rahmenrichtlinie dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegt. Anfang April 2009 konnten sich Unterhändler der 27 Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments auf neue Aufsichts- und Eigenkapitalregeln Solvency II verständigen. Solvency II wurde am 22. April 2009 vom EU-Parlament und am 10. November 2009 von den EU-Finanzministern verabschiedet.

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