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Geprüfte Durchsturz-Sicherheit für Lichtkuppeln und Lichtbänder

(16.2.2012) Dachlichtelemente aus Acrylglas oder Polycarbonat sind grundsätzlich nicht als durchsturzsicher bzw. als durchbruchsicher zu werten. Absturzsicherungen wie z.B. Easy-fix von Euroda sind dagegen explizit für einen dauerhaften Personen­schutz konzipiert. So entspricht Easy-fix beispielsweise der ÖNORM B 3417 Gebäude­klassifizierung und ist BG-Prüfzertifiziert sowie von der AUVA geprüft.

Durchsturz-Sicherheit für Lichtkuppeln und Lichtbänder

Personenschutz muss zu jeder Zeit an einem Objekt gewährleistet werden. Eine Durchsturzsicherung darf somit davon nicht abhängen, ob eine Lichtkuppel geschlossen oder gerade geöffnet ist. Da die Dachlichtelemente oft zur täglichen Lüftung bzw. als Rauchwärmeabzugsanlagen eingesetzt werden, ist der Schutz insbesondere bei geöff­neten Lichtkuppeln unumgänglich. Gleiches gilt für die jährliche Wartung, bei welcher ein teilweises bzw. vollständiges Öffnen der Luke erforderlich ist. Und auch im Falle von beschädigten Lichtkuppeln darf zu keiner Zeit eine Absturzgefahr bestehen.

Die Montage der optisch unaufdringlichen Easy-fix-Netze aus Edelstahl oder Kunststoff erfolgt unterhalb des Aufsatzkranzes, weshalb der Einsatz in der Bauphase wie auch während der Nutzungsdauer erfolgen kann. Vielfach werden von Herstellern die Dachlichtelemente als „durchsturzsicher zum Zeitpunkt des Einbaus“ angepriesen. Diese Sicherheit erlischt jedoch bei Übernahme des Objekts bzw. spätestens ein Jahr danach. Somit ist kein Schutz für spätere Arbeiten, wie beispielsweise Instandhaltung oder Wartung vorhanden und die Elemente gelten als ungesichert. Diese Gefahr besteht bei Durchsturz­sicherungen wie hier vorgestellt nicht.

Weitere Informationen zu Absturzsicherungen können per E-Mail an Euroda angefordert werden.

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