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Schneeräumen auf Flachdächern: Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A.2.1 beachten!

(15.12.2013) Eine Reihe schneereicher Winter hat in den vergangenen Jahren wieder in Erinnerung gerufen, dass nicht nur Straßen und Wege von Schnee geräumt werden müssen. Gerade bei großen Flachdächern im gewerblichen und öffentlichen Bereich können sich hohe Schneelasten auftürmen.

„Bei der Schneebeseitigung sollte allerdings keinesfalls drauflos geschippt werden, weil auf Dächern immer latent die Gefahr eines Absturzes oder Durchsturzes besteht,“ da­rauf verweist Dipl.-Ing. Thomas Hegger, Geschäftsführer des Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR). Der Experte empfiehlt vor der Schneeräumung den Blick vom Innenraum auf die Unterseite des Daches. So können ungeschützte Dachöffnun­gen bereits rechtzeitig bemerkt werden.

Als problematisch erweisen sich besonders profilierte Lichtplatten z.B. in Well- oder Trapezdächern, die in der Ebene der Hauptdachfläche eingebaut sind. Diese auch als „Lichtdächer“ bezeichneten Bauplatten sind nicht tritt- und durchsturzsicher und auf dem verschneiten Dach von außen kaum zu erkennen. Da solche Flächen auf keinen Fall betreten werden dürfen, ist eine Schneeräumung unter Beachtung des Unfall­schutzes hier nahezu ausgeschlossen.

Wesentlich günstiger stellt sich die Situation bei eingebauten Lichtkuppeln oder Dach­lichtbändern auf so genannten Aufsetzkränzen dar. Diese nicht nur für die Tageslicht­versorgung, sondern auch die Lüftung und den Rauchabzug dienenden Bauelemente können bei entsprechender Schneehöhe zwar gelegentlich auch zugeschneit sein. Hier hat der FVLR aber einen praxisnahen und einfachen Tipp: „Eine bewährte Methode ist, den Schnee vom Dachrand aus in kompletter Höhe zu beseitigen, weil man dann vor die Aufsetzkränze der Dachoberlichter stößt und sie dadurch gut erkennen kann. Die Gefahr durch eine verschneite ,Dachfläche‘ durchzubrechen wird dadurch deutlich reduziert.“

Hegger weist außerdem darauf hin, dass für jede gewerbliche Schneeräumung die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A.2.1 zu beachten ist. Danach muss der Arbeitgeber Maßnah­men gegen einen eventuellen Absturz ergreifen. Beim Winter­dienst schützen vor allem geeignete Fanggeschirre und -seile, die an dafür vorgesehenen Befestigungen anzuschließen sind, vor dem Abrutschen vom Dach oder dem Durchbrechen durch Öffnungen.

Weitere Informationen zu Absturz-/Durchsturzsicherun­gen bei Lichtkuppeln und Lichtbändern finden sich unter fvlr.de > Publikationen > Sonstiges (direkter PDF-Download).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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