Tarifabschluss im Garten- und Landschaftsbau
(28.8.2011) Die Tarifvertragsparteien im Garten-, Landschafts- und
Sportplatzbau, der Bundesverband
- Die am 31. August 2011 geltenden Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen gelten bis zum 30. September 2011 weiter (Null-Monat).
- Ab 1. Oktober 2011 erhalten die Beschäftigten in den neuen und alten Bundesländern für 13 Monate, also bis zum 31. Oktober 2012, eine Lohnerhöhung von 3,2 Prozent
- Ab 1. November 2012 erhalten die Beschäftigten in den neuen Bundesländern eine Erhöhung von 2,9 Prozent und in den alten Bundesländern eine Erhöhung von 2,4 Prozent.
Neben den vereinbarten prozentualen Entgelterhöhungen wurden die untersten Lohngruppen in den Lohntarifverträgen der alten und neuen Bundesländer individuell festgelegt. Danach ist die unterste Lohngruppe 7.6 für die alten Bundesländer von 8,50 Euro auf 8,70 Euro erhöht worden und für die neuen Bundesländer von 8,00 Euro auf 8,20 Euro.
Die Ausbildungsvergütungen wurden überproportional erhöht: zum 1. Oktober 2011 in den alten und neuen Bundesländern um vier Prozent und zum 1. November 2012 in den neuen Bundesländern um 2,9 Prozent und in den alten Bundesländern um 2,4 Prozent.
„In Zeiten guter Auftragslagen ist Planungssicherheit das wichtigste Gut für unsere kleinstrukturierten mittelständische Branche, auch wenn die Lohnhöhe schmerzhaft für die Betriebe ist“, kommentierte der BGL-Tarifausschussvorsitzende Egon Schnoor den Tarifabschluss. „Die hohen Lohnabschlüsse sind für unsere Mitarbeiter aber auch Belohnung und Motivation zugleich. Sie sind das wichtigste Kapital unserer erfolgreichen Unternehmen.“
Die Entgelttarifverträge im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sind erstmalig zum 31. Oktober 2013 kündbar.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
- Verbände, GaLaBau und Bauunternehmen auf Baulinks
- Literatur / Bücher zum Thema Bauwirtschaft bei Baubuch / Amazon.de