Versicherungslücken beim Wohnhaus!
(24.11.2008) Bei der Durchführung des Versicherungs-Check fällt den Fachleuten der Verbraucherzentrale immer wieder auf, dass Immobilienbesitzer nicht daran denken, die Wohngebäudeversicherung nach wertsteigernden Investitionen anzupassen. Wird die Versicherungslücke erst im Schadensfall erkannt, kann es richtig teuer werden.
Das Thema Wohngebäudeversicherung ist für viele Verbraucher mit Vertragsabschluss abgehakt. Der Vertrag wird erst wieder angeschaut, wenn ein Schaden zu regulieren ist. Erweist sich dann das Gebäude als unterversichert, kommt die Erkenntnis zu spät. Die Lücke im Schutz kann darin bestehen, dass ein Risiko überhaupt nicht versichert ist, wie es sich beispielsweise häufig nach Leitungswasserschäden herausstellt. Oder es wurden im Laufe der Zeit bauliche Maßnahmen ergriffen, die den Wert des Gebäudes erhöhen. Sie sind nicht über den Neuwertfaktor abgesichert, sondern müssen der Versicherungsgesellschaft angezeigt werden. Dazu zählt z.B. der Austausch von PVC- durch hochwertige Parkettböden. Ist nachweislich keine Benachrichtigung erfolgt, bleibt der Versicherungsnehmer auf einem Teil des Schadens sitzen. Die Eindeckung eines Daches zählt zu den werterhaltenden Maßnahmen und muss nicht angezeigt werden.
Fatal ist der Einbau eines Kaminofens, den man sich nicht vom Schornsteinfeger genehmigen lässt. Nimmt man den Ofen ohne Abnahme in Betrieb und ein Feuer bricht aus, kann der Versicherer aufgrund grober Fahrlässigkeit die komplette Leistung verweigern.
Fragen zum Versicherungsschutz berät das Versicherungsteam der Verbraucherzentrale ...
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siehe zudem:
- Versicherungen, Kaminofen, Baurecht und Dach auf Baulinks
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