Mögliche Klagewelle wegen überhöhter Kosten für Aufzugswartung
(27.2.2007) Die von der EU-Kommission gegen ein Kartell von Aufzugs- und Fahrtreppenherstellern verhängte Strafe in Höhe von 992,3 Mio. Euro könnte weitreichende Konsequenzen haben: „Die Entscheidung der EU-Kommission eröffnet zivilrechtlich jedem Eigentümer von Gebäuden mit Aufzügen der betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern und gegebenenfalls auch die abgeschlossenen Wartungsverträge überprüfen zu lassen“, konstatiert Lars Bollensen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht von der Wirtschaftskanzlei FPS Fritze Paul Seelig. Die Kanzlei arbeitet an einer Poollösung für die Betroffenen, durch die nicht jeder selbst gegen die Firmen vorgehen muss.
Faktisch gehören aunfgrund der Kartellrechtsentscheidung alle Wartungsverträge, die von den vier betroffenen Aufzugsunternehmen - KONE, Otis, Schindler und ThyssenKrupp - zwischen 1995 und 2004 abgeschlossenen wurden, auf den Prüfstand. Wartungskosten für Aufzüge können sehr stark variieren. Eigentümer können die Angemessenheit dieser Kosten in der Regel nicht selber beurteilen. Letztlich bedarf es für die endgültige Bewertung solcher Verträge sowohl der Prüfung des technisch Notwendigen als auch die juristische Durchsetzung möglicher Ansprüche.
Von den rund 600.000 Aufzügen in Deutschland dürfte es bei vielleicht 100.000 Wartungsverträgen sinnvoll sein, diese zu überprüfen, schätzt der Fachanwalt. Geschädigte seien dabei zwar vorrangig die Eigentümer der Objekte, doch auch die Mieter sind betroffen, denn sie haben über die Mietnebenkosten überteuerte Wartungsverträge möglicherweise mitfinanziert.
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siehe zudem:
- Aufzüge und Gebäudeautomation bei Baulinks