Alte Aufzüge noch 2007 mit Notrufsystemen nachrüsten!
(9.5.2007) Bis Ende Dezember müssen praktisch alle Aufzuganlagen in Europa, die vor dem 1. Januar 2003 in Betrieb genommen wurden, mit einer Gegensprechanlage ausgerüstet sein, über die jederzeit eine Notrufzentrale erreicht werden kann (für die genauen Bestimmungen siehe Betriebssicherheitsverordnung). Damit endet in Deutschland eine fünfjährige Übergangszeit zur Nachrüstung bestehender Aufzuganlagen. In diesem Zusammenhang bietet u.a. der Aufzugshersteller KONE eine Paketlösung zur Nachrüstung von bestehenden Anlagen an.
Um eine fristgerechte Ausrüstung mit dem vorschriftsmäßigen Notrufsystem zu ermöglichen, rät die KONE GmbH zur rechtzeitigen Beauftragung. Denn bislang sei erst ein Drittel des Aufzugbestands in Deutschland mit einer gegenseitigen Sprechverbindung ausgestattet. "Wir empfehlen den Aufzugbetreibern daher jetzt, an eine Nachrüstung zu denken", erklärt Markus Klewer, Manager Business Support bei KONE.
Das Unternehmen hat eine etwas selbstbezogene Checkliste erstellt, mit der Anlagenbetreiber aber trotzdem abschätzen können, ob sie mit ihren getroffenen Maßnahmen ihre Betreiberpflichten einhalten. Mit der Liste lässt sich nachvollziehen, was bei der Nachrüstung mit Notrufsystemen berücksichtigt werden muss. Mit KoneXion in unterschiedlichen Paketen bietet KONE auch gleich individuelle Nachrüstlösungen. Das Basispaket erfüllt alle Betreiberpflichten:
- eine ausfallsichere Gegensprechanlage über die rund um die Uhr ein Hilferuf abgesetzt und in Kontakt mit einem geschulten Serviceteam getreten werden kann,
- eine tägliche Überprüfung der Notruf-Funktionsbereitschaft und
- die Möglichkeit zur schnellen Einleitung von Personenbefreiungen.
KoneXion 20 verfügt über eine Online-Überwachung aller relevanten Parameter und eine damit verbundene vorbeugende Problemerkennung. Mit KoneXion 30 übernimmt KONE die Aufgaben und die Verantwortung des Aufzugswärters.
siehe auch für weitere Informationen:
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siehe zudem:
- Aufzüge und Gebäudeautomation bei Baulinks