Bundesrat beschließt Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
(8.7.2005) Am 8. Juli hat der Bundesrat die Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG; nicht zu verwechseln mit der Energieeinsparverordnung, EnEV) verabschiedet. Damit sind die Rechtsgrundlagen für die noch zu novellierende Energieeinsparverordnung geschaffen, die zur vollständigen Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden notwendig ist (siehe auch Drucksache 525/05).
Kernelement der anstehenden Novellierung der Energieeinsparverordnung ist die Einführung von Energieausweisen für bestehende Gebäude. Diese Ausweise werden Mietern und Käufern hilfreiche Informationen über die energetische Qualität von Gebäuden bieten und ihnen so den Vergleich verschiedener Gebäude erleichtern. Damit wird auch ein deutlicher Anreiz zu verstärkter energetischer Sanierung des Gebäudebestandes gesetzt.
Das Gesetz ermöglicht weiterhin Regelungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Klimaanlagen sowie Beleuchtungssystemen in Bürogebäuden. Die Energieeinsparpotenziale sind beträchtlich. Bereits mit einer optimierten Einstellung der vorhandenen Anlagen kann Energie in erheblichem Umfang eingespart werden. Bei Bürogebäuden stellt darüber hinaus auch die Beleuchtung einen bedeutsamen Faktor im Energieverbrauch dar. Auch hier gibt es erhebliche Einsparmöglichkeiten.
Hierzu der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Georg Wilhelm Adamowitsch, und der Staatssekretär im BMVBW, Tilo Braune: "Die Energieeffizienz und die damit mögliche Einsparung von Energie ist eine der Prioritäten der Energiepolitik der Bundesregierung. Angesichts unser aller Forderung nach wachstumsverträglicher Energiepolitik kann das Thema gar nicht hoch genug gehandelt werden."
Auch die Bundesinitiative "jetzt!" Zukunftsorientierte Gebäudemodernisierung begrüßt die Änderung im Energieeinsparungsgesetz, das es seit 1976 gibt: "Der Energiepass wird der energetischen Gebäudemodernisierung einen deutlichen Schub bringen - und Arbeitsplätze schaffen", so Günther Volz, "jetzt!"-Vorstandssprecher. Der Ausweis fürs Haus dokumentiert den Energiebedarf und gibt Tipps für die effiziente Modernisierung. Ein auf Bedarfswerten basierender Energiepass ist dabei wegen der objektiven Vergleichsmöglichkeit einer subjektiven Verbrauchsangabe vorzuziehen. Wichtig sei, dass Eigentümer, Mieter und Käufer den Energiebedarf ihrer Immobilie einschätzen und verstehen können, betont Volz. Bei der anstehenden Neufassung der Energieeinsparverordnung sei nun darauf zu achten, dass die Ausweise einheitlich und qualifiziert erstellt werden können. "Dann wird endlich umfangreich in den Gebäudebestand investiert." Langfristig profitiere auch die Umwelt: Niedrigerer Energieverbrauch bedeutet weniger Schadstoff-Emissionen.
siehe auch:
- "Zweites Gesetz zur Änderung es Energieeinsparungsgesetzes" - Drucksache 525/05
- Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG)
- Bundesrat
- Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
- "jetzt!" Bundesinitiative Zukunftsorientierte Gebäudemodernisierung e.V.
- Bundesregierung beschließt (endlich) die Einführung von Energieausweisen (26.4.2007)
- dena und BuildDesk vereinbaren Zusammenarbeit für Gebäudeenergieausweis (23.8.2006)
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- weitere Details...
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