Tarifpartner am Bau einigen sich auf Tarifabschluss
(21.6.2005) Die Tarifvertragsparteien am Bau haben sich in den frühen Morgenstunden des 21. Juni 2005 nach einem zwanzigstündigen Verhandlungsmarathon auf einen Tarifabschluss geeinigt. Darin sind folgende Punkte enthalten:
- Die Wochenarbeitszeit wird von derzeit 39 Stunden auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich erhöht. Daraus ergibt sich eine Sommerarbeitszeit von 41 und eine Winterarbeitszeit von 38 Stunden. Damit sinken die Lohnkosten um 2,5%.
- Die Mindestlöhne am Bau werden ab 1. September diesen Jahres ebenfalls gesenkt, und zwar um 1,7%. In den Jahren 2006 und 2007 erfolgt jeweils zum 1. September eine Anhebung der Mindestlöhne um 0,10 Euro. Die Laufzeit des Mindestlohntarifvertrages soll bis zum 31. August 2008 verlängert werden.
- Die Bautarifvertragsparteien vereinbarten einen neue Leistungslohnregelung; die bisherige Tariflohngarantie entfällt, stattdessen wird eine Bonus- wie auch eine Malusregelung eingeführt.
- Der Lohnausgleich (Sozialkassenverfahren) entfällt zum Jahresende 2005.
- Die Urlaubsvergütung wird durch die bisherigen bauspezifischen Ausgleichsbeträge verringert; daraus ergibt sich eine Kostenentlastung um 0,4 Prozentpunkten.
- Die Löhne und Gehälter werden in den alten Bundesländern zum 1. April 2006 um 1% erhöht. Dieser Tarifvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr.
Die von den Arbeitgebern geforderte Erweiterung der betrieblichen Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit konnte nicht durchgesetzt werden. Aber immerhin wurde die Wochenarbeitszeit flächendeckend von derzeit 39 Stunden auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich verlängert. Die Gesamtentlastung beträgt für alle Baubetriebe 3,0%, insbesondere durch die Verlängerung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich sowie durch die Abschaffung des Lohnausgleichs zum Jahresende. Darüber hinaus wurden Sonderlöhne für die Betriebe des Stuckateurgewerbes auf dem Niveau des Maler- und Lackiererhandwerks vereinbart.
Die Einführung eines modernen Leistungslohns wird bei entsprechender betrieblicher Umsetzung ebenfalls zu einer höheren Konkurrenzfähigkeit der heimischen Baubetriebe führen, insbesondere durch die darin enthaltene Bonus- und Malus-Regelung sowie der Wegfall der Tariflohngarantie und die neuen Möglichkeiten einer betrieblichen Leistungslohngestaltung ohne verbindliche Akkordvorgaben.
Der schwierige Tarifkompromiss steht allerdings unter einem doppelten Vorbehalt: Zum einen müssen diejenigen Verbände, die dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes das Verhandlungsmandat für Lohnverhandlungen entzogen haben, dem Kompromiss in allen Punkten zustimmen. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Tarifeinigung nur dann in Kraft treten kann, wenn die Rechtsverordnung über die gesenkten Mindestlöhne erlassen worden ist. Ein großer Teil, aber längst nicht alle Verhandlungsziele konnten erreicht werden. Ob die erreichte Kostenentlastung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Baubetriebe ausreichen wird, werden die Mitgliedsverbände zu entscheiden haben.
siehe auch:
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