Architekten für fünfjähriges Studium
(16.6.2005) Prof. Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitektenkammer (BAK), gab am 14. Juni in Berlin einen Beschluss des BAK-Vorstandes zur Eintragungsfähigkeit von Hochschulabsolventen im Rahmen des Bologna-Prozesses bekannt. Kernpunkt ist die Forderung einer fünfjährigen Studiendauer, mindestens aber vier Jahre.
Schmid betonte ausdrücklich, dass die BAK die Internationalisierung der Studiengänge begrüße. Zur Führung des Titels sei jedoch auch im internationalen Kontext eine hinreichende Studiendauer unumgänglich: "Ich bin froh, dass die Architektenkammern sich bundesweit erstmalig auf einen einheitlichen Standard verständigt haben. Die zunehmenden Anforderungen an Architekten und Stadtplaner machen eine qualitativ hochwertige Ausbildung wichtiger denn je."
In dem Beschluss des BAK-Vorstandes heißt es wörtlich: "Alle Architektenkammern der Länder sprechen sich entsprechend UNESCO/UIA Charter for Architectural Education für ein insgesamt fünfjähriges Studium aus, mindestens jedoch für eine Mindeststudiendauer von vier Jahren Vollzeitstudium, wie es die EU-Architektenrichtlinie ausweist. Zusätzlich ist für die Eintragung bei einer Architektenkammer der Nachweis einer Berufspraxiszeit von mindestens zwei Jahren erforderlich."
Der Beschluss stellt insbesondere klar, dass "Bachelorstudiengänge mit Studienabschlüssen unterhalb der Mindeststudiendauer von acht Semestern nicht zu einer Berufsqualifikation führen, die zur Führung des Titels Architekt berechtigt". Dass heißt unter anderem, dass Absolventen solcher Studiengänge nicht die Voraussetzungen zur Eintragung bei den Architektenkammern erfüllen.
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