Bundesarchitektenkammer unterstützt Bundeskanzler
(17.2.2005) Die Bundesarchitektenkammer begrüßt die kritische Haltung des Bundeskanzlers zur EU Dienstleistungsrichtlinie. "Herr Schröder hat endlich gegenüber Herrn Barroso klargestellt, dass der europäische Binnenmarkt nicht auf Kosten deutscher Qualitätsstandards vollendet werden kann" sagte Dr. Tillman Prinz, BAK Bundesgeschäftsführer, nach dem Gespräch des Bundeskanzlers mit dem EU Präsidenten am gestrigen Dienstag in Brüssel.
"Das in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehene Herkunftslandprinzip für architektonische Leistungen würde eindeutig zu Lasten der Bauherren und Nutzer gehen", so Prinz weiter, "denn bislang weiß der Bauherr in Deutschland: Wo 'Architekt' drauf steht, ist auch 'Architekt' drin". Obwohl die Dienstleistungsrichtlinie nicht die Titelführung der Architekten betrifft, sind jedoch vom Herkunftslandprinzip nach bisheriger Planung der Europäischen Kommission sämtliche berufsrechtlichen Regelungen betroffen, die mit der Bezeichnung "Architekt" verbunden sind und damit die Qualität der Leistung sicherstellen. Die unkontrollierbare Zulassung minder qualifizierter Dienstleister aus dem europäischen Ausland würde zudem wettbewerbsverzerrend auf die ohnehin schwer gebeutelte deutsche Bauwirtschaft wirken. "Eine Bundesregierung, die zurzeit die Stiftung Baukultur auf den Weg bringt und damit die große kulturelle Bedeutung der gebauten Umwelt in Deutschland unterstreicht, würde bei pauschaler Einführung des Herkunftslandprinzips ihre eigenen Zielvorstellungen konterkarieren" ergänzt Prinz.
Die Bundesarchitektenkammer setzt sich daher für eine differenzierte Regelung zum Herkunftslandprinzip ein. Diese sieht vor, bei vergleichbaren Standards, wie beispielsweise bei einfachen Dienstleistungen, das Herkunftslandprinzip anzuwenden; bei komplexen Leistungen jedoch, wie denen der Architektinnen und Architekten, entsprechende Ausnahmeregelungen in die Dienstleistungsrichtlinie aufzunehmen.
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siehe zudem:
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