Fast Verdopplung der Bundesfinanzhilfen für die soziale Wohnraumförderung
(12.2.2005) "Der Bund stellt den Ländern 2005 mehr als 200 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung", sagte Bundesminister Dr. Manfred Stolpe am 11.2. in Berlin. Stolpe teilte mit, er habe den Ländern zugleich die Verwaltungsvereinbarung über die soziale Wohnraumförderung 2005 zur Unterschrift übersandt. Das Förderprogramm sieht in diesem Jahr 202,4 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen für Wohnungsbau- und Modernisierungsinvestitionen vor. "Das ist im Vergleich zum Vorjahr fast eine Verdoppelung der Bundesmittel", so Stolpe. Erstmals ab 2005 werden die Finanzhilfen nicht mehr getrennt für die alten und die neuen Länder bereitgestellt, sondern nach einem einheitlichen Schlüssel auf alle 16 Länder verteilt. Die neuen Länder hatten seit Anfang der neunziger Jahre erhöhte Zuweisungen erhalten, weil bei ihnen erheblicher Nachholbedarf insbesondere bei der Wohneigentumsbildung und der Bestandserneuerung bestand. Diese zusätzliche Förderung ist nun nicht mehr notwendig.
Sobald alle Länder die Verwaltungsvereinbarung gegengezeichnet haben, steht das Geld zur Verfügung. Die Länder setzen ihrerseits eigene Fördermittel - mindestens in Höhe der Bundesfinanzhilfen - ein. Im Jahr 2004 hatte das Gesamtprogramm der sozialen Wohnraumförderung ein Volumen von rund 1,7 Milliarden Euro, davon waren 110 Millionen Euro Bundesmittel.
Die Förderschwerpunkte werden im Einzelnen von den Ländern nach den Anforderungen der regionalen Wohnungsmärkte gesetzt: In Großstädten und Verdichtungsräumen mit Zuwanderung und hoher Wohnungsnachfrage ist weiterhin auch Wohnungsneubau erforderlich. In Regionen mit entspannten Wohnungsmärkten steht die Anpassung vorhandener älterer Wohnungsbestände an heutige Wohnbedürfnisse im Vordergrund, etwa durch barrierefreien Aus- und Umbau. Wachsende Bedeutung hat bundesweit die Flankierung von Stadtumbauprozessen durch Bestandsinvestitionen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Wohneigentumsförderung von Familien mit Kindern. "Die soziale Wohnraumförderung ist damit zugleich ein Instrument der Familienpolitik", so Stolpe.
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