Baugewerbe zum Vergaberecht: Konzept des BMWA ist Freibrief für Korruption!
(3.11.2004) "Der von Bundeswirtschaftsminister Clement kürzlich vorgelegte Arbeitsentwurf für eine umfassende Neuregelung des Vergaberechts lässt die schlimmsten Befürchtungen der Bauwirtschaft wahr werden." Dies erklärte heute der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl in Berlin.
Im Rahmen des Masterplans Bürokratieabbau soll das deutsche Vergaberecht vereinfacht und verschlankt werden. Erklärtes Ziel ist dabei eine anwenderfreundliche Ausgestaltung des Vergaberechts. "Leider wird der Arbeitsentwurf des BMWA diesem Anliegen nicht in Ansätzen gerecht. Er überzeugt weder hinsichtlich einer besseren Verständlichkeit, Übersichtlichkeit, Anwenderfreundlichkeit oder Transparenz noch der angeblichen Entbürokratisierung. An den Bedürfnissen der Praxis geht er völlig vorbei.", so Robl weiter.
Mit der Aufgabe des Vorrangs der öffentlichen Ausschreibung wird einer der wesentlichen Grundsätze des Haushaltsrechts, die Verpflichtung zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von öffentlichen Geldern durch die Verwaltung, ausgehebelt. Gerade die öffentliche Ausschreibung gewährleistet - wie auch der Bundesrechnungshof immer wieder betont - in besonders hohem Maße den wirtschaftlichen Einsatz von Steuergeldern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
"Hier muss sich die Bundesregierung wirklich fragen lassen, warum sie erst im Sommer diesen Jahres in einer Richtlinie zur Korruptionsprävention die besondere Bedeutung des Vorrangs der öffentlichen Ausschreibung herausstellt, nur um diesen Vorrang dann wenige Monate später sang- und klanglos aufzugeben", so Robl.
Die im Verordnungsentwurf vorgesehene "freie" Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb eines sog. Geringfügigkeitswertes von 7.500 Euro widerspricht völlig einem der wesentlichen Gedanken des Vergaberechts, nämlich der Korruptionsprävention. Tatsächlich bedeutet diese Bagatelleregelung nichts anderes, als dass unterhalb dieser Grenze keinerlei Vorgaben bei der Vergabe dieser Aufträge zu beachten wären. "Es würde also ein rechtsfreier Raum geschaffen!", betonte Robl.
"Das Konzept des BMWA stellt damit den Freibrief für Haus- und Hoflieferantentum dar. Weder ein echter Wettbewerb noch die dringend erforderliche Kontrolle desselben fänden mehr statt. Der Korruption wäre durch den Gesetzgeber selbst Tür und Tor geöffnet!", so Robl.
"Es zeigt sich also deutlich, dass der bereits frühzeitig von der deutschen Wirtschaft gemeinsam mit den Gewerkschaften favorisierte Weg einer "Verschlankung im bestehenden System" - so z.B. die Gemeinsame Erklärung von Wirtschaft und Gewerkschaften vom März 2004 - wesentlich zielführender ist. Die Deutsche Bauwirtschaft fordert daher eine "Verschlankung" des Vergaberechts ausschließlich im bestehenden System unter Aufrechterhaltung der Erarbeitung der Regelungen in paritätisch von Auftraggebern und Auftragnehmern besetzten Vergabe- und Vertragsausschüssen. Diese seit Jahrzehnten bewährte Praxis stellt das Musterbeispiel von Entbürokratisierung dar und trägt maßgeblich zur hohen Akzeptanz der Vergaberegeln bei Auftraggebern und Auftragnehmern bei.", so Robl abschließend.
siehe auch:
- "Öffentliche Hand grenzt Mittelstand bei der Auftragsvergabe aus!" (27.7.2005)
- Baugewerbe zum Vergaberecht: Bundesregierung öffnet der Korruption Tür und Tor (9.5.2005)
- Ingenieurkammer Niedersachsen beklagt Korruption in der Baubranche (20.4.2005)
- Baugewerbe zum Bericht des Bundesrechnungshofes (19.11.2004)
- weitere Details...
siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu den Themen Baurecht und VOB bei Amazon
- Baurecht, Baugesetze, Urteile, Hersteller-, Anbieter- und Industrie- und Verbraucher-Verbände bei BAULINKS.de