Brandschutz-Fachbetriebe stellen sich einer strengen Qualitätskontrolle
(6.7.2004) Die Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragten vieler Unternehmen stehen häufig vor der Frage, wie sie einen geeigneten Brandschutz-Fachbtrieb finden und erkennen, der die mindestens alle zwei Jahre vorgeschriebene sachkundige Prüfung von Feuerlöschgeräten gewährleistet und eine kompetente Beratung bietet. Hier leistet die Gütegemeinschaft Instandhaltung Feuerlöschgeräte e.V. (Gif) konkrete Entscheidungshilfe.
Die Gütegemeinschaft ist ein Zusammenschluss führender Feuerlöschgeräte-Hersteller und qualifizierter Brandschutz-Fachbetriebe, die einen besonders hohen Qualitätsanspruch vertreten. Ihre Mitglieder unterziehen sich regelmäßig einer freiwilligen Selbst- und Fremdkontrolle. Dabei werden ihre personellen und betrieblichen Leistungen durch unabhängige Sachverständige geprüft - auch unangemeldet.
Erklärtes Ziel der Gif-Betriebe ist es, sich im Sinne der Kunden von den übrigen Anbietern bewusst abzuheben. Nach außen hin signalisieren die Firmen ihren Anspruch mit dem Gif-Gütesiegel. Basis der Gütesicherung sind die unter dem Gütezeichen RAL GZ-973 festgelegten Güte- und Prüfbestimmungen. Diese sind vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, den betroffenen Fach- und Verkehrskreisen sowie den zuständigen Behörden erarbeitet worden.
Da die Feuerlöscher das Löschmittel mit hohem Druck auf den Brandherd werfen müssen, richtet der Prüfer sein Augenmerk insbesondere auf die Beschaffenheit der Lösch- und Treibmittel. Im Rahmen der etwa 15 Minuten dauernden Kontrolle werden Konsistenz und Füllmenge untersucht, da sich deren Eigenschaften im Laufe der Zeit verändern können und der Feuerlöscher an Schlagkraft verlieren würde. Ein weiterer Aspekt der Prüfung ist die Kontrolle auf Beschädigungen und Materialermüdung.
Mitarbeiter bürgen bei der sachkundigen Prüfung mit dem eigenen Namen
Nur die sachkundigen Mitarbeiter der Gif-Betriebe sind autorisiert, nach der Prüfung oder Instandsetzung eines Feuerlöschers das Gif-Gütezeichen darauf anzubringen. Jede Plakette ist dabei mit einer persönlichen Prüfnummer versehen. Auf diese Weise bürgen die Mitarbeiter mit ihrem eigenen Namen für die geforderte Qualität. Denn mit der individuellen Nummer wird eindeutig dokumentiert, von welchem Brandschutz-Fachmann die Prüfung vorgenommen wurde.
Wiederholte Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen, die den jeweils neuesten Stand der Technik sowie der Norm- und Gesetzgebung vermitteln, sind für jeden Sachkundigen obligatorisch und sichern nachhaltig einen bundesweit einheitlich hohen Qualitätsstandard aller Gif-Mitgliedsunternehmen.
siehe auch:
- Maßnahmen gegen Brände: Neue Regel für Arbeitsstätten (17.2.2013)
- Wenn's brennt: Ruhe bewahren! (23.8.2005)
- Im Falle eines Falles: Ruhe bewahren und Feuerlöscher auf den Brandherd richten (7.6.2005)
- kein Campingurlaub, kein Gartenfest ohne Feuerlöscher! (13.4.2005)
- Spätfolgen eines Brandes: Verlust von Mitarbeitern, Kunden und Marktanteilen (4.3.2005)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Brandschutz von Anfang an in die Bauplanung einbeziehen (13.5.2004)
- Gütegemeinschaft mahnt regelmäßige Feuerlöscher-Prüfung an (18.3.2004)
- Feuerlöscher ist nicht gleich Feuerlöscher! (10.9.2003)
- Feuerlöscher erfolgreich bei der Brandbekämpfung: Nur in jedem fünften Fall greift die Feuerwehr ein (7.8.2003)
- Defizite beim Brandschutz: Nur jeder zweite Feuerlöscher ist voll einsatzfähig (4.6.2003)
- 260.000 Entstehungsbrände jährlich mit Feuerlöschern erfolgreich bekämpft (2.7.2002)