ab 20. Juli renoviertes Baugesetzbuch gültig
(3.7.2004) Im Juli treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, von denen unter anderem Bauherren und ostdeutsche Agrarbetriebe betroffen sind sowie Arbeitnehmer, die neue Altersteilzeitverträge abschließen.
Am 20. Juli tritt also auch das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) in Kraft. Diese Reform des Baugesetzbuches wird seitens der Bundesregierung als ein "erster großer Schritt" zur Entbürokratisierung gepriesen und soll Investitionen erleichtern und mehr Rechtssicherheit schaffen.
Mit über 30 Einzelregelungen will das EAG Bau, mit dem das Baugesetzbuch und das Raumordnungsgesetz an EU-Richtlinien angepasst werden, für mehr als 14.000 Kommunen, für Planer und Bauherren das Bauen erleichtern. So wird das Recht der städtebaulichen Planung vereinheitlicht und vereinfacht. Genehmigungs- und Zustimmungserfordernisse wie zum Beispiel die bisherige Genehmigungspflicht zur Teilung von Grundstücken entfallen. Für die für eine Bebauung notwendige Neuordnung von Grundstücken wird ein vereinfachtes Verfahren eingeführt. Erleichtert wird auch der Ausbau und die Erneuerung von Gewerbe- und Handwerksbetrieben im nicht beplanten Innenbereich.
Mehrfachprüfungen auf verschiedenen Planungsebenen werden künftig vermieden, speziell der Bau von Biomasseanlagen wird erleichtert. Beim Bau von Windkraftanlagen dürfen die Kommunen hingegen stärker als bisher auf die Bremse treten. Zudem wird bei Bauvorhaben nun grundsätzlich eine Umweltprüfung verlangt und die bisher einzeln nebeneinander bestehenden planungsrechtlichen Umweltverfahren werden zu einer Umweltprüfung zusammengefasst.
Übrigens: Zu den eingangs erwähnten zahlreichen Änderungen zählt auch, dass die Gebühren für Rechtsanwälte und Gerichtsverfahren steigen. Gleichzeitig werden aber außergerichtliche Einigungen preiswerter als bisher. Durch die neue Gebührenordnung steigen zudem die Vergütungen für Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Schöffen, die bei Prozessen zum Einsatz kommen.
siehe auch:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Anpassung des Baugesetzbuches an Europarecht beschlossen (2.5.2004)
- Windenergie: Neues Baugesetz erweitert Planungshoheit der Gemeinden (3.5.2004)
- Neues Baurecht besteht laut Bundesbauministerium ersten Praxistest (2.3.2004)
- Novellierung des Baugesetzbuchs und des Raumordnungsgesetzes schreitet voran (18.1.2004)
siehe zudem:
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- Baurecht, Baugesetze, Urteile • öffentliche Hand • kommunale Verbände (Städtetag,...) bei Baulinks