BMVBW: Public Private Partnership als Beschaffungsvariante der öffentlichen Hand etablieren
(19.1.2004) "Die Bundesregierung will durch eine langfristig angelegte Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft dafür sorgen, dass öffentliche Hochbauvorhaben sowohl des Bundes als auch der Länder und der Kommunen effizienter als bisher genutzt werden", betonte der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Tilo Braune, beim Neujahrsempfang der Architektenkammer Thüringens am Montag in Erfurt. "Durch eine sorgfältige Auswahl geeigneter Projekte, gründliche Analyse und faire Verteilung der Risiken und eine am Lebenszyklus des Vorhabens orientierte Betrachtung können für alle Beteiligten Vorteile entstehen", erklärte Braune.
Public Private Partnership (PPP) gehe davon aus, dass nicht der Bau eines Objektes isoliert betrachtet, sondern der gesamte Lebenszyklus einer Baumaßnahme berücksichtigt werden müsse. Dies schließe vor allem die Betriebsphase ein, in der 70 bis 80 Prozent der Gesamtkosten anfielen. Der Staatssekretär wies darauf hin, dass sich keineswegs alle Baumaßnahmen für PPP-Projekte eigneten. Deshalb müsse jede Maßname sorgfältig geprüft werden.
Die Bundesregierung begleite die Weichenstellung in Richtung Public Private Partnership durch einen Lenkungsausschuss, in dem auch Vertreter der Länder und Kommunen sowie der Bau- und Kreditwirtschaft und der Bundesarchitektenkammer beteiligt seien.
Staatssekretär Braune brachte seine Zufriedenheit zum Ausdruck, dass die Architektenschaft im Lenkungsausschuss gemeinsam mit den anderen Partnern die Rolle der Architekten und künftige Ansprüche an die Qualität einbringen werde. Erstes Ergebnis werde das für Jahresmitte angekündigte PPP - Handbuch für Architekten und Ingenieure sein.
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