Wohnflächenverordnung tritt zum 1.1.2004 in Kraft
(21.12.2003) Die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoflV), über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen vom 25.11.2003 tritt zum 1.1.2004 in Kraft. Einige wesentliche Punkte dieser Verordnung in Auszügen:
Artikel 1, § 1, Absatz 1:
Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die
Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.
Artikel 1, § 2, Absatz 2:
Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und
ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie von Balkonen, Loggien,
Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem
Wohnheim gehören.
Artikel 1, § 2, Absatz 3:
Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen von Zubehörräumen (insbesondere:
Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen), von Räumen,
die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts
der Länder genügen, sowie Geschäftsräume.
Artikel 1, § 3, Absatz 1:
Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen zu
ermitteln;
Artikel 1, § 3, Absatz 2:
Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich einzubeziehen die
Grundflächen von Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen,
von Fuß-, Sockel- und Schrammleisten, von fest eingebauten Gegenständen (z.B.
Öfen, Heizung, Klimageräte, Herde, Bade- oder Duschwannen), von freiliegenden
Installationen, von Einbaumöbeln und von nicht ortsgebundenen, versetzbaren
Raumteilern.
Artikel 1, § 3, Absatz 3:
Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die
Grundflächen von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden
Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und
ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt, von Treppen mit über drei
Steigungen und deren Treppenabsätze, von Türnischen sowie Fenster- und offenen
Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden
herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.
Artikel 1, § 3, Absatz 4:
Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf
Grund einer Bauzeichnung zu ermitteln. Wird die Grundfläche auf Grund einer
Bauzeichnung ermittelt, muss diese [...] die Ermittlung der lichten Maße
zwischen den Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermöglichen. Ist die Grundfläche
nach einer Bauzeichnung ermittelt worden und ist abweichend von dieser
Bauzeichnung gebaut worden, ist die Grundfläche durch Ausmessung im fertig
gestellten Wohnraum oder auf Grund einer berichtigten Bauzeichnung neu zu
ermitteln.
Artikel 1, § 4 Die Grundflächen ...
- von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,
- von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,
- von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
- von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte ...
...anzurechnen
Artikel 1, § 5:
Ist die Wohnfläche bis zum 31. Dezember 2003 nach der
zweiten Berechnungsverordnung [...] berechnet worden, bleibt es bei
dieser Berechnung. Dieser Passus findet sich auch in der Änderung der Zweiten
Berechnungsverordnung (§42).
Artikel 6, Inkrafttreten:
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
Da in der Praxis die Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) nicht nur für öffentlich geförderten Wohnraum angewendet wurde, ist zu erwarten, dass auch die Wohnflächenverordnung zukünftig breite Anwendung findet. Übrigens: Der berühmte, bisher in § 43 der II. BV festgelegte "Putzflächenabzug" von pauschal 3% bei Ermittlung der Wohnfläche aus den Rohbaumaßen ist in der Wohnflächenverordnung nicht enthalten.
siehe auch: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I, Seite 2346 ff mit
- Artikel 1 Wohnflächenverordnung
- Artikel 2 Betriebskostenverordnung
- Artikel 3 Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung
- Artikel 4 Änderung der Neubaumietenverordnung
- Artikel 5 Änderung der Heimmindestbauverordnung
- Artikel 5a Änderung der Wohngeldverordnung
- Artikel 6 Inkrafttreten
- Wohnflächenberechnung beim „ABC der Gemeinheiten bei Bauverträgen“ (23.10.2005)
- Detaillierte Gebäudedaten „beim ABC der Gemeinheiten bei Bauverträgen“ (23.10.2005)
- Circa-Angaben beim „ABC der Gemeinheiten bei Bauverträgen“ (23.10.2005)
- VPB rät Bauherren: Wohnfläche genau berechnen lassen (20.9.2005)
- Mit pünktlicher Betriebskostenabrechnung Ärger vermeiden (2.3.2005)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldung:
- Mietnebenkosten - Infos und Tipps für Mieter: Neuer Taschenratgeber von Haufe (4.1.2004)
- Quadratmeterpreise müssen vergleichbar sein! (17.1.2004)
siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Baubetrieb, Baurecht, Architekt und Wirtschaft bei Amazon - konkret z.B.:
- Baurecht, Baugesetze, Urteile auf Baulinks