Koalition initiiert Eilgesetz zugunsten der deutschen Solarstrombranche
(10.11.2003) Deutschlands Solarunternehmer können aufatmen. Das im Sommer diesen Jahres ausgelaufene 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm wird durch erhöhte Vergütungssätze für Solarstrom im Rahmen des erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) kompensiert. Die Neuregelung wird durch ein Vorschaltgesetz bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten. Nach Einschätzung der Branche ermöglicht dies eine Fortsetzung des Solarbooms in Deutschland. Bereits in den vergangenen vier Jahren hatte sich der Markt auf 120 Megawatt verzehnfacht. Auf der Basis des jetzigen Beschlusses werden auch künftig Wachstumsraten von jährlich 25 Prozent erwartet.
Durch das beschlossene Eilgesetz soll sich auch künftig für Bauherren und Hausbesitzer die Investition in eine Solarstromanlage auf dem eigenen Dach lohnen. Mit der geplanten Solarstromvergütung von 57,4 ct pro Kilowattstunde amortisiert sich die Anlage über den Betrieb von 20 Jahren. Das Gesetz schafft jedoch nicht nur einen Ausgleich zum beendeten 100.000 Dächer Programm. Künftig wird auch der Bau von ebenerdigen Solarkraftwerken über Beteiligungsfinanzierungen möglich. Damit können erstmals auch Bürger ohne eigenes Dach von Solartechnik profitieren. Die Neuregelung macht die Amortisation dieser Anlagen in guten Lagen möglich.
Der Geschäftsführer der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. Carsten Körnig: "Jetzt wird Solarenergie auch für Banken und Finanzierer interessant. So kann der Aufbau des Solarwirtschaft völlig unabhängig von staatlichen Subventionen weitergehen und die deutsche Solarindustrie ihre Technologieführerschaft in einem der wichtigsten Zukunftsmärkte weiter auszubauen. Dies ist ein wichtiger Meilenstein ins Solarzeitalter."
"Wir sind sehr erleichtert über die Entscheidung, denn das Vorschaltgesetz hat den sonst unvermeidlichen Markteinbruch verhindert", so Gerhard Stryi-Hipp, Geschäftsführer des Bundesverband Solarindustrie, BSi. "Die Solarstromindustrie hat massiv in neue Fertigungskapazitäten investiert und steht bereit, den Solarmarkt weiter auszubauen, Arbeitsplätze zu schaffen und weiterhin kontinuierlich die Kosten zu senken." Deutschland ist der zweitgrößte Markt für die Solarstromtechnik weltweit hinter Japan und sichert heute bereits 10.000 Arbeitsplätze.
Das Vorschaltgesetz wird vermutlich bereits Mitte November in den Bundestag eingebracht werden. Das Gesetz dürfte damit spätestens zum 1. März 2004 in Kraft treten und gilt rückwirkend für alle Anlagen, die nach dem 1. Januar 2004 ans Netz gehen. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. Die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen haben sich auf folgende Verbesserungen der Marktanreize im Rahmen des geplanten Photovoltaik-Vorschaltgesetzes geeinigt:
1. Photovoltaik auf Dächern und Schallschutzwänden
- Anhebung des Vergütungssatzes für Photovoltaik(PV)-Anlagen bis 30 kWp von 43,4 Cent (EEG alt 2004) auf 57,4 Cent je kWh
- Anhebung des Vergütungssatzes für PV-Anlagen oberhalb von 30 kWp von 43,4 Cent auf 55 Cent je kWh
2. Photovoltaik an Gebäudefassaden
- Anhebung des Vergütungssatzes für PV-Fassaden-Anlagen bis 30 kWp von 43,4 Cent auf 62,4 Cent je kWh
- Anhebung des Vergütungssatzes für PV-Fassaden-Anlagen oberhalb von 30 kWp von 43,4 Cent auf 60 Cent je kWh
3. Photovoltaik ebenerdig
- Anhebung des Vergütungssatzes für ebenerdige PV-Anlagen von 43,4 Cent (EEG alt 2004) auf 45,7 Cent je kWh unabhängig von der Größe der PV-Anlage.
Den 100kWp-Größendeckel soll es zukünftig nicht mehr geben, jedoch Einschränkung der Freiflächen auf versiegelte Flächen, planfestgestellte Verkehrsflächen, militärische und wirtschaftlichen Konversionsflächen und Ackerlandflächen. Nur dort dürfen Freiflächenanlagen gebaut werden. Letztere müssen im Rahmen eines Bebauungsplanes im Zusammenhang mit der PV-Nutzung in Grünland umgewandelt werden. Mit dieser Ergänzung haben die Fraktionen den Bedürfnissen der Naturschutzverbände Rechnung getragen.
Die jährliche Vergütungsabsenkung in Höhe von fünf Prozent für Neuanlagen bleibt bestehen.
Die Solarverbände sehen darin einen Erfolg ihres intensiven gemeinsamen Lobby- und Public-Relations-Einsatz der letzten Monate. Dem von UVS und BSi eigens zu diesem Zwecke initiierten gemeinsamen Aktionsbündnisses schlossen sich über 50 PV-Unternehmen an.
siehe auch:
- Förderung erneuerbarer Energien nach der EEG-Novelle Juli 2004 (15.7.2004)
- Seit 1. Januar deutlich bessere Solarstromförderung (2.1.2004)
- Gefährdet Steuerreform Ausbauziele bei Solarwärme? (30.12.2003)
- Solarenergie vom Gründach - Synergieeffekte nutzen (19.12.2003)
- EEG-Novelle beschlossen - gar nicht zur Freude einiger Lobbyisten (18.12.2003)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Erneuerbare Energien-Gesetz: Kompromiss zwischen Clement und Trittin bringt starke Einschränkungen für Erneuerbare Energien (6.11.2003)
- "Abenteuer Energiesparen - bauphysikalische Grundüberlegungen aus der Sicht des Bauherrn" (26.10.2003)
- Solarindustrie: Droht nun der Absturz nach dem Boom? (6.10.2003)
- Umweltministerium verlängert erhöhte Zuschüsse für Solarwärmeanlagen (23.9.2003)
- Wie intensiv scheint die Sonne? Solarwärme bundesweit nutzbar (31.7.2003)
- 30. Juni 2003! 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm kurz vor dem Ziel (23.6.2003)
- Meinungsumfrage zu Solaranlagen (4.8.2003)
- Umfrage: Solarzellen für jedes Haus! (17.6.2003)
- SFV: 13 Halbwahrheiten zur heimischen Solarstrom-Nutzung(18.9.2001)
siehe zudem:
-
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